Digitales Mobilitätsbudget Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: 09-VST-P-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Mobilitätsbudget Angebotsphase
Toll Collect ist seit dem 01.01.2005 Betreiber eines der größten Mautsysteme weltweit. Das Unternehmen erhebt die Maut in Deutschland und rechnet sie mit den Kunden ab. Der Hauptsitz des Auftraggebers befindet sich im Herzen von Berlin, am Potsdamer Platz.
TC will mit dieser Ausschreibung die Mobilität seiner Mitarbeiter verbessern sowie die nachhaltigen und individuellen Mobilitätsbedürfnisse abdecken. In diesem Zusammenhang sucht TC einen Vertragspartner für ein digitales Mobilitätsbudget, bei dem die gesamte Verwaltung und Abwicklung mittels einer App möglich ist. Gegenstand des Auftrages ist die Bereitstellung einer App (Android und iOS), über welche die TC Mitarbeiter ihr digitales Mobilitätsbudget nutzen können. Die App kann in Form einer Buchungs- oder Vermittlungsplattform und/oder als Abrechnungsplattform für das digitale Mobilitätsbudget zur Verfügung stehen. Die Verwaltung des Budgets übernimmt der Dienstleister, wobei eine praktikable und unkomplizierte Abwicklung des Budgets sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer gewährleistet sein muss.
Toll Collect Linkstr. 4 10785 Berlin
Das digitale Mobilitätsbudget soll von den Mitarbeitern für verschiedene Mobilitätsoptionen eingesetzt werden können. Den Beschäftigten soll selbst überlassen werden, für welche Fortbewegungsmittel sie das Budget nutzen wollen.
Die über die Plattform angebotenen, zu vermittelnden oder abrechenbaren Mobilitätsdienste sollen den Beschäftigten eine Vielfalt an Leistungen anbieten und möglichst alle gängigen Beförderungsalternativen abdecken. Die Angebote müssen in Berlin und sollten bestenfalls auch an anderen Standorten innerhalb Deutschlands und außerhalb Berlins verfügbar sein.
Folgende Art und Ausprägung des Mobilitätsangebots wird jedenfalls für den Standort Berlin erwartet:
Carsharing-Services inklusive E-Mobilitäts-Carsharing
Bikesharing-Services
E-Scooter-Sharing-Services
Ridehailing-Services
Ridepooling/Ridesharing-Services
Taxi-Services
Zusätzliche Mobilitätsangebote können jederzeit in das Portfolio durch den Auftragnehmer aufgenommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lofino.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote sowie zu Bewerber-/Bieterfragen können der Bewerbungsaufforderung/Angebotsaufforderung/Verfahrensbedingungen entnommen werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 - 4 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag/Angebot (ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ in der Liste auf die Vergabe "Digitales Mobilitätsbudget" zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFF6RSK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.