Überarbeitung Brandschutzkonzepte Frankfurt Hbf, UPVA Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29276
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Überarbeitung Brandschutzkonzepte Frankfurt Hbf, UPVA
Überarbeitung Brandschutzkonzepte Frankfurt Hbf, Unterirdische Personenverkehrsanlagen (UPVA)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Überarbeitung Brandschutzkonzepte Frankfurt Hbf, UPVA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillstädt
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund Schnittstellenproblematiken mit zeitlicher Verzögerung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main Hbf
Überarbeitung Brandschutzkonzepte Frankfurt Hbf, Unterirdische Personenverkehrsanlagen (UPVA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillstädt
NUTS-Code: DEG0B Schmalkalden-Meiningen
Postleitzahl: 98530
Land: Deutschland
NT02: Erweiterung bauzeitliches Brandschutzkonzept auf den gesamten Querbahnsteig
Die Sanierung des Querbahnsteigs, die bisher teilweise im Planungsbereich der B-Ebene/ Nordbau enthalten war, wurde
auf den gesamten Querbahnsteig inklusive der Kellergeschosse erweitert. Dies macht ein auf die Schnittstellenprojekte im
Masterplan abgestimmtes, erweitertes bauzeitliches Brandschutzkonzept erforderlich, für das außerdem für voraussichtlich
24 Teilabschnitte eine Feststellung erstellt werden muss. Die auszutauschende StB-Decke kann wegen vielfacher und
unterschiedlicher Schäden nicht saniert und somit auch nicht erhalten werden. Ihr Austausch muss gesamthaft geplant
werden, da sie als statisch zusammenhängendes Bauwerk zu betrachten ist. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen,
die in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für die DB vom Hauptauftrag mit der
brandschutztechnischen Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH getrennt werden können. Die Vergabe an einen
anderen Sachverständiger hätte zusätzliche Schnittstellen und Einarbeitungsaufwände zur Folge und würde einen
Wissensverlust zum Schaden des Bauherrn bedeuten und in die brandschutztechnische Verantwortung der
Sachverständigengesellschaft Dr. Portz eingreifen.