Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47433
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Erweiterung brandschutztechn. Fachbegleitung Querbahnsteig komplett
Die Sanierung des Querbahnsteigs, die bisher teilweise im Planungsbereich des im Vertrag bezeichneten Bauwerks 2 enthalten war, wurde auf den gesamten Querbahnsteig inklusive der Kellergeschosse erweitert, weswegen auch das Brandschutzkonzept, auch baulich und die brandschutztechnische Fachbegleitung über den noch nicht beauftragten Bereich des Querbahnsteigs erweitert werden muss. Grund hierfür sind die baulich statischen Zusammenhänge der
Decke des Querbahnsteigs, die komplett ausgetauscht werden muss. Die vorhandene Decke kann wegen vielfacher und unterschiedlicher Schäden nicht saniert und somit auch nicht erhalten werden.
Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für die DB vom Hauptauftrag mit der brandschutztechnischen Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH