Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0372-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten - Haus AC
Berlin
Örtlichkeit: Masurenallee 4-6 14057 Berlin Allgemeine Baubeschreibung: Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen und 2020 fertiggestellt. Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen im 1. Quartal 2023 fertiggestellt werden. Ziele der Umbau- und Kapazitätserweiterungsmaßnahmen sind neben der Erhöhung der Anzahl der Busbahnsteige und einer Optimierung des Verkehrskonzepts u. a.: • die Erweiterung der Kapazität von 27 auf 33 Haltestellen • die Erhöhung der Service- und Aufenthaltsqualität • die Verbesserung der Grundversorgung für Fahrgäste und den ZOB besuchende Personen • das Angebot einer neuen Fahrgastinformation zur optimalen Orientierung der Fahrgäste und Steuerung des Betriebsablaufs und • die Erneuerung der Videotechnologie. Neubau Haus AC: Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über zwei Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden. Die bestehenden Treppenanlagen werden teilweise zurückgebaut. Des Weiteren sollen in der Böschung zur Soorstraße eingelassene Fertigteilboxen zur Unterbringung technischer Komponenten (Dvt-Boxen) sowie Reinigungsgeräte aufgestellt werden. Baubeschreibung Neubau Dach Gehweg C: Der Gehweg C erhält eine neue Überdachung, die in Konstruktion und Aufbau der Bahnsteigüberdachungen der Haltestellen entspricht. Vorgesehen ist eine leichte Metallkonstruktion aus Trapezblech bzw. Falzrippstruktur. Die Metallpaneele sind, zur Vermeidung von Kondenswasser, als gedämmte Sandwichplatten ausgebildet. Die Regenentwässerung erfolgt an der Traufe bzw. mittig der Überdachung, so dass die Metallbleche pultförmig ausgebildet sind. Die Überdachungselemente werden über Stahlstützen mit Baumstruktur abgefangen. Die Dimensionierung der Stützen, einschließlich Fundamente, erfolgt gemäß statischer Berechnung, unter Beachtung des vorgeschriebenen Anprallschutzes. Ausführung der Arbeiten LOS 23_Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten Haus AC: 1.Leistungsbeginn (W+M-Planung/ Aufmaß): sofort nach Auftragserteilung 2.Leistungsbeginn Montage: 08/2022 - Montage Aufzugsschacht - Montage Stahltreppe - Montage Hebe-Schiebe-Wände - Schilder und Monitorhalterungen 3.Gesamtfertigstellung: 04/2023 Beschreibung mit Grobmengen: -1 psch Planungen und Berechnungen des AN -1 psch Baustelleneinrichtung des AN -ca. 72 m Ganzglasbrüstungen mit Edelstahlhandlauf, innen -ca. 61 m2 Aufzugsschachtverglasung, innen -ca. 85 m Hebe-Schiebewandanlagen, innen, H= 3,20 m-4,70 m -24 St Abgehängter Verstärkungsträger HEB 100 für Parkhafen, H=1,52 m, L=0,6-1,0 m -ca. 115 m Edelstahlhandläufe mit Wand- und Bodenbefestigung -24 St Taktile Handlaufmarkierungen, d= 42 mm -ca. 20 m Stahl-Treppengeländer, innen, pulverbeschichtet, H= 120 cm, Füllungen aus Flachstahl -ca. 98 m Gittertrennwände, H= 3,61 m, RH= 3,67 m, incl. 17 St Türen -4 St Stützenbefestigung für Monitorhalterungen, innen -4 St Schilder Typ 1, innen, H/T/L= 60/14/300 cm, mit Abhängung, H= 80 cm -12 St Schilder Typ 2, innen, H/L= 20/100 cm, d= 3 mm, an Stahlbetonstützen -ca. 5,5 t Stahlkonstruktion Aufzugsschacht, innen, pulverbeschichtet -ca. 6,3 t Stahlkonstruktion Freitreppe, innen, pulverbeschichtet -1 St Stützenbefestigung für Monitorhalterungen, außen -ca. 870 m2 Reinigung Ganzglasbrüstungen, Aufzugsschachtverglasung, HSW -2 St Arbeitsbühne, fahrbar, H > 3,50 bis 5,00 m, auf-, und abbauen, vorhalten Es gelten in diesem Verfahren die Vorschriften der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Zusätzlich wird in dieser Vergabe eine Preisgleitklausel angewendet. Hierzu sind die Ausfüllhinweise in der Datei "Berechnung Preisgleitklausel.xlsx", die Anforderung an Angebotskalkulation und die allgemeinen Hinweise zur Umsetzung Preisgleitklausel zu beachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau ZOB - Los 23, Stahl-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.