Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 1 Wärmepumpenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001035

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 1 Wärmepumpenanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001035
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das hier bekannt gemachte Los 1 der Wärmepumpenanlage enthält die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpenanlage mit einer Gesamtleistung >60 MW im Rahmen des übergeordneten Projekts Sewage Water Heat Pump in Berlin.

Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 1, die Ausführung in 4 weiteren Teillosen zu vergeben:

• Los 2 Anlagentechnik (zum Aufbau der E- und Leittechnik sowie weiterführende Prozesstechnik)

• Los 3 Bautechnik (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen zur Errichtung des Maschinenhauses und des Einleitbauwerkes)

• Los 4 Abwasserdruckrohrleitung (zur Versorgung der Wärmepumpe mit gereinigtem Abwasser)

• Los 5 Dampfturbinen-Generator-Satz (inklusive Nebensysteme)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45251200 Bau von Heizzentralen
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
42511110 Wärmepumpen
42530000 Teile von Kühl- und Tiefkühlvorrichtungen sowie Wärmepumpen
45251000 Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Wärmepumpenanlage am Standort Reuter West in Berlin.

Das gesamte Beschaffungsvorhaben ist in 5 Hauptlose unterteilt:

Los 1: Wärmepumpenanlage

Los 2: Anlagentechnik (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 3: Bautechnik (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 4: Abwasserdruckrohrleitungen (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 5: Dampfturbinen-Generatorsatz (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Diese Veröffentlichung betrifft ausschließlich das Los 1 „Wärmepumpenanlage“. Das Los enthält die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpenanlage zur Gewinnung von Niedertemperaturwärme aus gereinigtem Abwasser mit einer Temperatur zwischen 10°C und 30°C und zur Einspeisung der Wärme ins Fernwärmesystem mit einer Temperatur zwischen 80°C und mindestens 95°C. Zu liefern sind zwei gleichartige Stränge jeweils mit einer Wärmeleistung von mindestens 30 MW und maximal zwei Modulen. Das/die Arbeitsmittel der Wärmepumpenanlage werden nach DIN EN 378-1 Anhang E in die Sicherheitsklassen A1 oder A2L eingeordnet, wobei das Treibhausgaspotential (GWP100) geringer als 10 ist. Zur Wärmepumpenanlage gehören u.a. die Wärmepumpenmodule, die zugehörige E- und Leittechnik, die Verkabelung und die Rohrreinigungsanlage sowie die notwendige Verrohrung.

Die (Gesamt-)Leistung ist in die Teilleistung „Wärmepumpenanlage“ und die Teilleistung „Langzeit-Wartungsvertrag" (im folgenden „LTSA“ genannt) geteilt. Gleichwohl ist es üblich, bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit derartiger Leistungen, die Teilleistungen „Wärmepumpenanlage“ und „LTSA“ gemeinsam zu bewerten. Dem folgend wird im Angebotsverfahren bei der Entscheidung über die wirtschaftlichste Lösung die übergreifende Wirtschaftlichkeit eines Angebots über die „Wärmepumpentechnik“ und den „LTSA“ bewertet. Deshalb wäre eine weitere Losaufteilung sinnlos. Um die jeweiligen Teilleistungen abzubilden, soll – branchenüblich – ein Vertrag über die „Wärmepumpenanlage“ und ein separater Vertrag über den „LTSA“ geschlossen werden. Näheres wird sich aus den Verdingungsunterlagen ergeben.

Die Vergabestelle wird im Rahmen des "LTSA" Reaktionszeiten:

- vor Ort innerhalb von 24 Stunden

- Fernunterstützung: 24 Stunden / 7 Tage / 365 Tage vorgeben

sowie eine kurzfristige Ersatzteilbeschaffung verlangen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Leistungsumfang der Errichtung der Wärmepumpenanlage wird in 2 Phasen unterteilt, wobei die zweite Phase optional ist. Nähere Einzelheiten hierzu siehe VI.3 B. 6 u. VI.3 B. 7 sowie in den Verdingungsunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 148-395117
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 1 Wärmepumpenanlage

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/09/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Formale Vorgaben an die Bewerbung

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.

Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.

Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.

Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.

(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).

"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.

Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:

„CSR Risikoländer“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.

11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.

12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.

13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.

B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe

Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:

1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).

2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.

3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.

4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

5. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur sowie des besonderen Gefährdungspotentials des Ausführungsortes auf dem bestehenden Kraftwerksstandort Reuter West und der sich daraus ergebenden Risiken für die öffentliche Sicherheit bei einem Ausfall bzw. einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Fernwärme, macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.

6. Die Vergabestelle beabsichtigt, den Vertrag für die Errichtung der „Wärmepumpenanlage“ in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase wird fest beauftragt und beinhaltet u.a. einen definierten Teil der Planung. Die zweite Phase wird zunächst nur optional beauftragt. Die Option kann vom Auftraggeber einseitig ausgeübt werden und hängt u.a. von bestandskräftigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und einer positiven finalen Investitionsentscheidung der zuständigen Aufsichtsgremien des Auftraggeber ab. Die zweite Phase beinhaltet u.a. die Ausführungsplanung, die Fertigung und Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und Abnahme.

Ebenso wird der Langzeitwartungsvertrag „LTSA“ zunächst nur optional beauftragt und kann vom Auftraggeber einseitig in Abhängigkeit einer erfolgreichen Abnahme der Wärmepumpenanlage ausgeübt werden.

7. Es ist geplant, die erste und zweite Phase aus technischen und organisatorischen Gründen mit einem zeitlichen Versatz zu realisieren, nach voraussichtlicher Planung: erste Phase 2. Quartal 2022, die zweite Phase 4. Quartal 2022.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.

8. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2022