Lieferung und Bau von 50 Stk Elektro-Gelenkbussen Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0047
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Bau von 50 Stk Elektro-Gelenkbussen
Lieferung und Bau 50 Stk. Elektro-Gelenkbussen
35 Elektro-Gelenkbusse
Bau und Lieferung von 35 Elektro-Gelenkbussen ( Niederflur)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung sicherzustellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst dergestalt, dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
- "TNW_Eignungsprüfung GWB" geprüft werden.
Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
- "Auswertungsmatrix TNW"
bewertet. Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
Nur die für das weitere Verfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten einen weiteren Verfahrensbrief. Die nicht zugelassenen oder aufgrund der Reihenfolge ausgeschlossenen Teilnehmer erhalten ein Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.
1: Fahrgasttüren: In dem Nebenangebot wird als Option eine 5. Türgasttür abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Aufteilung der Türen in dem Fahrzeug ergibt sich aus: 3 x ESST im Vorderwagen (wobei die Tür 1 alternativ als IST, 1. oder 2.flügelig ausführbar sein kann, wenn der Hublift an der Tür 2 verbaut ist) und 2 x IST im Nachläufer. Eine detaillierte Beschreibung über die Türausführung/Türhersteller, Funktion oder aber auch über zusätzliche Taster am FAP erfolgt in dem technischen Gespräch zwischen dem Fahrzeughersteller und der BSAG.
2: Hublift an neuer Tür 2: Der Hublift ist statt an der Tür 1, an der Tür 2 (hinter der 1. Achse rechts) zu verbauen. Ein entsprechendes Einbaukonzept (Integration in dem Fahrzeugrahmen, Einbauposition der Hubliftsäule/Antrieb/Steuerung) stellt der Fahrzeughersteller der BSAG vor dem technischen Gespräch zur Verfügung. Der Bereich des Liftes ist als Stehplatzbereich freigegeben. Alle weiteren Details werden in dem technischen Gespräch geklärt.
3: Spaltüberbrückung an neuer Tür 3: Zur "Spaltüberbrückung" beim Einstieg ist an der Tür 3 eine manuelle Klapprampe zu verbauen. Der Einbau einer elektrischen Klapprampe wird in diesem Zuge ebenfalls abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Mehrkosten hierfür sind entsprechend aufgeführt. Eine detaillierte Ausführungs- und Funktionsbeschreibung erfolgt in dem technischen Gespräch.
Abgetrennter FAP: Der Fahrerarbeitsplatz ist zum Fahrgastraum komplett abgetrennt. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG hierzu entsprechende Vorschläge in Form von z.B. Zeichnungen oder Vorführfahrzeugen. Ein Ticketverkauf über den bisher verbauten EFAD findet entsprechend nicht mehr statt. Näheres hierzu auch unter "Ticketautomat für bargeldloses Zahlen".
4: Ticketautomat für bargeldloses Zahlen: Durch den Entfall des EFAD am FAP ist ein Ticketautomat für ein "bargeldloses Bezahlen" zu verbauen. Der Automat ist im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten und kann an das Hintergrundsystem der BSAG (Init MOBILvario) angebunden werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG zudem Einbauvorschläge (im Bereich über der 1.Achse) und stellt diese vor dem technischen Gespräch der BSAG zur Verfügung. Die entsprechenden Behinderten Richtlinien sind einzuhalten (Barrierefreiheit). Eine detaillierte Klärung erfolgt dann in dem technischen Gespräch.
5: Gegensprechanlagen an Tür 2 oder 3 und an Tür 4: Es soll eine Sprechstelle im Bereich der Tür 2 oder 3, und im Bereich der Tür 4 angeboten werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG Lösungsvorschläge wie eine direkte Kontaktaufnahme des Fahrgastes mit dem Fahrpersonal vorgenommen/umgesetzt werden kann.
15 Elektro-Gelenkbusse
Bau und Lieferung von 15 Elektro-Gelenkbussen ( Niederflur)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung sicherzustellen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt zunächst dergestalt, dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
- "TNW_Eignungsprüfung GWB" geprüft werden.
Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
- "Auswertungsmatrix TNW"
bewertet. Mit den geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
Nur die für das weitere Verfahren zugelassenen Teilnehmer erhalten einen weiteren Verfahrensbrief. Die nicht zugelassenen oder aufgrund der Reihenfolge ausgeschlossenen Teilnehmer erhalten ein Informationsschreiben nach GWB über die Gründe.
1: Fahrgasttüren: In dem Nebenangebot wird als Option eine 5. Türgasttür abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Aufteilung der Türen in dem Fahrzeug ergibt sich aus: 3 x ESST im Vorderwagen (wobei die Tür 1 alternativ als IST, 1. oder 2.flügelig ausführbar sein kann, wenn der Hublift an der Tür 2 verbaut ist) und 2 x IST im Nachläufer. Eine detaillierte Beschreibung über die Türausführung/Türhersteller, Funktion oder aber auch über zusätzliche Taster am FAP erfolgt in dem technischen Gespräch zwischen dem Fahrzeughersteller und der BSAG.
2: Hublift an neuer Tür 2: Der Hublift ist statt an der Tür 1, an der Tür 2 (hinter der 1. Achse rechts) zu verbauen. Ein entsprechendes Einbaukonzept (Integration in dem Fahrzeugrahmen, Einbauposition der Hubliftsäule/Antrieb/Steuerung) stellt der Fahrzeughersteller der BSAG vor dem technischen Gespräch zur Verfügung. Der Bereich des Liftes ist als Stehplatzbereich freigegeben. Alle weiteren Details werden in dem technischen Gespräch geklärt.
3: Spaltüberbrückung an neuer Tür 3: Zur "Spaltüberbrückung" beim Einstieg ist an der Tür 3 eine manuelle Klapprampe zu verbauen. Der Einbau einer elektrischen Klapprampe wird in diesem Zuge ebenfalls abgefragt bzw. vom Fahrzeughersteller angeboten. Die Mehrkosten hierfür sind entsprechend aufgeführt. Eine detaillierte Ausführungs- und Funktionsbeschreibung erfolgt in dem technischen Gespräch.
Abgetrennter FAP: Der Fahrerarbeitsplatz ist zum Fahrgastraum komplett abgetrennt. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG hierzu entsprechende Vorschläge in Form von z.B. Zeichnungen oder Vorführfahrzeugen. Ein Ticketverkauf über den bisher verbauten EFAD findet entsprechend nicht mehr statt. Näheres hierzu auch unter "Ticketautomat für bargeldloses Zahlen".
4: Ticketautomat für bargeldloses Zahlen: Durch den Entfall des EFAD am FAP ist ein Ticketautomat für ein "bargeldloses Bezahlen" zu verbauen. Der Automat ist im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten und kann an das Hintergrundsystem der BSAG (Init MOBILvario) angebunden werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG zudem Einbauvorschläge (im Bereich über der 1.Achse) und stellt diese vor dem technischen Gespräch der BSAG zur Verfügung. Die entsprechenden Behinderten Richtlinien sind einzuhalten (Barrierefreiheit). Eine detaillierte Klärung erfolgt dann in dem technischen Gespräch.
5: Gegensprechanlagen an Tür 2 oder 3 und an Tür 4: Es soll eine Sprechstelle im Bereich der Tür 2 oder 3, und im Bereich der Tür 4 angeboten werden. Der Fahrzeughersteller unterbreitet der BSAG Lösungsvorschläge wie eine direkte Kontaktaufnahme des Fahrgastes mit dem Fahrpersonal vorgenommen/umgesetzt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er seine Geschäfte unter Beachtung der für ihn geltenden Rechtsvorschriften führt. Als Grundlage für die diesbezügliche Prüfung der Auftraggeberin sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 46 Abs. 2 SektVO i. V.m. § 123 GWB vorliegen. Soweit einer der dort genannten Ausschlussgründe zutrifft, ist der entsprechende Sachverhalt in einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer darzustellen.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Soweit einer der dort genannten Ausschlussgründe zutrifft, ist der entsprechende Sachverhalt in einer gesonderten Erklärung darzustellen.
3. Berufs- oder Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle aktuellen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
4. Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die Leistungserbringung verantwortlichen einzusetzenden Führungskräfte des Bewerbers.
Es ist auch möglich, diesbezüglich Nachunternehmerangaben zu verwenden, soweit der Bewerber nachweist, dass er im Auftragsfall über die Leistungsfähigkeit des entsprechenden Nachunternehmers verfügt. Im Falle des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern sind die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und die unter III.2.1) bis III.2.3) verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den Nachunternehmern einzureichen.
Die Verfügbarkeit des Nachunternehmers ist durch eine geeignete Verpflichtungserklärung nachzuweisen.
Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise oder durch Eigenerklärungen erbracht werden.
Des Weiteren bitten wir um Zusendung des aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Jahre.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag, der Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, erfüllen wird.
Als Grundlage für die Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch die Auftraggeberin sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vorzulegen:
1.Angaben zu vergleichbaren Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2.Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre, aufgegliedert nach Berufsgruppen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber gilt als technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen sowie Ausrüstungen verfügt, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Für die Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers durch die Auftraggeberin sind folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Eigenerklärung zu Referenzen über die Fertigung und Auslieferung von Solo- und Gelenkbussen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung mit Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA und in sonstigen Staaten, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsvorhaben in der EU teilzunehmen. Angabe von vergleichbaren Referenzaufträgen (z. B. durch Qualitätsnachweise mittels Auftragsbescheinigungen).
2. Angabe und Benennung des für die Leitung vorgesehenen techn. Personals bezgl. der beruflichen Qualifikation
Bau und Lieferung von 50 Stück Elektro-Gelenkbussen mit folgenden Ausstattungsmerkmalen (Mindestbedingungen):
1. Hublift an Tür 1,
2. Videoüberwachung,
3. VDV-Fahrerarbeitsplatz,
4. elektrische Klimaanlage,
5. elektrische Schaltleisten an allen Türen.
Grundlage für den Bau der Busse ist die VDV-Schrift 230 in der aktuellen Fassung ("Rahmenempfehlung für Stadt-Niederflur-Busse"). Sowie die VDV Schrift 230/1 vom 03/2018. Weitere Ausführungen zur Anwendung der VDV-Schrift 230/1 enthalten die Vergabeunterlagen.
siehe Auftragsunterlagen
1. Anzahlungsbürgschaft einer in der EU zugelassenen Bank bzw. eines Kreditversicherers, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung.
2. Gewährleistungsbürgschaften einer in der EU zugelassenen Bank bzw. eines Kreditversicherers, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht, für jedes Fahrzeug in Höhe von 5 % des Kaufpreises, Nähere Anforderungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden.
2. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur beantwortet werden, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung ("Busbeschaffung 2022") schriftlich bis spätestens zwei Wochen (Zugang bei der Auftraggeberin) vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin unter Verwendung der in Abschnitt I.1.) aufgeführten Kontaktdaten gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der Auftraggeberin, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie der Auftraggeberin innerhalb von zwei Tagen nach der jeweiligen Antwort / Mitteilung unter Verwendung der eben genannten Kontaktdaten gestellt werden. Spätere Rückfragen können noch beantwortet werden, wenn dies unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender Auskünfte und dem Interesse der Auftraggeberin an einer Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in der in dieser Bekanntmachung genannten Frist aus Sicht der Auftraggeberin geboten erscheint.
3. Die Auftraggeberin wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere Mitteilungen der Auftraggeberin werden, soweit sie Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind, veröffentlicht. Eine gesonderte Mitteilung über entsprechende Veröffentlichungen erfolgt nicht. Alle Bewerber sind gehalten, sich selbständig und aktuell über den Inhalt der eben genannten Internetseite zu informieren. Soweit technische Probleme beim Zugang zu der Internetseite auftreten, hat sich der betroffene Bewerber unverzüglich unter Verwendung der in Abschnitt I.1 genannten Kontaktdaten an die Auftraggeberin zu wenden.
4. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Bekanntmachung unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) vorgegebenen Reihenfolge der Angaben und Nachweise zu fertigen.
5. Die sonstigen unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen müssen nicht im Original vorgelegt werden, es sei denn die in der Urkunde genannte Erklärung ist nur im Original gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten ausreichend.
6. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
7. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen. Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen vor.
9. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem nachfolgenden Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a. Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Email-Adresse.
b. Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, ·Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
10. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern - objektiv - ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist die Auftraggeberin berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern, zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
11. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder.
Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.1)) sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben und Erklärungen für die wirtschaftliche (siehe oben, Abschnitt III.2.2) und die technische Leistungsfähigkeit (siehe oben, Abschnitt III.2.3)) müssen lediglich für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend,
wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder gemeinsam erfüllt werden.
12. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Zuge des Teilnahmewettbewerbes die Anzahl der Bewerber so weit zu begrenzen (auf bis 5 Bewerber), dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung notwendigen Ressourcen sichergestellt ist (45 Abs. 3 SektVO) und nur diese Bewerber zu Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen von mehr als 5 Bewerbern nimmt die Auftraggeberin ein Auswahlverfahren vor. Dabei werden die Kriterien der hochgeladenen Wertungsmatrix angewendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.