Lieferung von Fernwärme Indira-Gandhi-Str. durch BTB Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0370-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fernwärme Indira-Gandhi-Str. durch BTB
Lieferung von Fernwärme durch BTB in der Indira-Gandhi-Str.
diverse Standorte in Berlin
Laufzeit vom 01.08.2022 - 31.12.2025 jährliche Optionsziehung Verbrauchsprognose im festen Zeitraum ca. 23.800 MwH
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Vorliegende Voraussetzungen
Nachstehend begründet sich das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO.
Die Beschaffung der Wärme (Heizung und Warmwasser) wird bei der BTB beauftragt, weil für ihre Lieferung die Alleinstellung dieses Unternehmens aus technischen Gründen vorliegt.
Die Wärme kann für diesen Betriebshof Indira-Gandhi-Str. ausschließlich BTB liefern. Sie betreibt in diesem Stadtgebiet ihr Wärmenetz und unterhält hierzu auf dem Grundstück ihre Wärmeübergabestation.
Aus diesen Gründen ist es zwingend notwendig, für den Zeitraum ab Vertragsunterzeichnung bis zum 31.12.2022 (plus Optionsziehung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Fernwärme Indira-Gandhi-Str. durch BTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.