Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47433
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme liegt die Auftragswertschätzung über dem Schwellenwert EU.
Der Besteller sieht für eine Vergabe dieser Leistungen die Sektorenverordnung §13 Absatz 2, Pkt 5 als Bezug/Grundlage für eine Direktvergabe: „[…] wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen
kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde […]“
Begründung: siehe fachtechnische Stellungnahme zur Direktvergabe sowie Schreiben EBA zur Zustimmung zu diesem Vorgehen in der Anlage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hbf FFM Brandschutztechnische Fachbegleitung bei Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen B-Ebene, Nordbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.