Empfangs- und Wachdienst

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.big-direkt.de/de/ueber-die-big/geschaeftspartner/ausschreibungen.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E26421155
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E26421155
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.subreport.de/E32967667
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Krankenkasse in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Empfangs- und Wachdienst

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund, ist eine bundesunmittelbare gesetzliche Krankenkasse mit Rechtssitz in Berlin und Hauptverwaltung in Dortmund. Es handelt sich um die erste Direktkrankenversicherung Deutschlands mit rund 513.000 Versicherten (Stand Dezember 2021). Für die Hauptverwaltung von BIG direkt gesund in Dortmund mit derzeit ca. 920 Mitarbeitern schreibt die Auftraggeberin Wach- und Empfangsdienstleistungen ab 01.01.2023 aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79713000 Bewachungsdienste
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Hauptverwaltung von BIG direkt gesund auf der Rheinischen Str. 1 in 44137 Dortmund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes des aktuellen Dienstleistungsvertrages schreibt BIG direkt gesund die Dienstleistung „Empfangs- und Wachdienst“ neu aus.

Der Empfang in der Hauptverwaltung ist durch eine Person des Auftragnehmers montags bis freitags in der Zeit von 07:00 – 19:00 Uhr zu besetzen, in der Zeit Montag-Freitag von 13:00 – 15:00 Uhr müssen es im Empfangsdienst zwei Personen sein. Der Wachdienst wird von einer Person durchgeführt und hat während der nicht durch den Empfang besetzten Zeiten von montags bis sonntags im Gebäude der BIG in Dortmund anwesend zu sein und seine Aufgaben zu erfüllen.

Die Empfangs- und Wachdienstleistungen sind zeitlich eng miteinander verknüpft, so lange das Empfangspersonal da ist, finden keine Wachdienstleistungen statt, sobald die Dienstzeit des Empfangspersonals endet, übergibt das Empfangspersonal an den Wachdienst. Der Wachdienst dauert so lange an, bis die Dienstzeit für das Empfangspersonal wieder beginnt. Die Anlage „Leistungsbeschreibung“ enthält dabei detaillierte Angaben zum Aufgabenumfang und zur Qualifikation des Personals für den Wachdienst und den Empfang. Ebenfalls sind dort von der Auftraggeberin detaillierte Angaben zu den Anforderungen an Objektleitung, Vorarbeiter(in) und der Qualitätssicherung formuliert worden.

Die Vergabe erfolgt für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option einer einmaligen Verlängerung durch die Auftraggeberin um 1 Jahr. Leistungsbeginn ist der 01. Januar 2023.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Leistungserbringung gemäß Anlage "Aufgabenstellung Qualität" / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung einmalig um 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages per E-Mail mitgeteilt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)

- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“

- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

bestehende, angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR Tätigkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR Transponder/Schlüsselschäden und –verlust: [Betrag gelöscht] EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben

- Eigenerklärung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200

Hinweise:

- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen

- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen

- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/Nachweise bleibt gemäß Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten

Sonstiges:

Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich in der Anlage "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" am Ende der Bewerbungsbedingungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Angabe von drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.

Alle Referenzaufträge müssen über mindestens 24 Monate in den letzten drei Jahren (2022, 2021, 2020) ausgeführt worden sein.

Der Referenzauftraggeber einer Referenz über Empfangsleistungen muss eine öffentliche Behörde sein.

Bei einer Referenz müssen im Zuständigkeitsbereich des Empfangs – vorzugsweise im selben Gebäude – mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sein.

Der Referenzauftraggeber einer Referenz über Wachdienstleistungen muss eine öffentliche Behörde sein.

Bei einer Referenz muss die bewachte Bürofläche mindestens 12.000 qm umfassen.

Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 oder gleichwertig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt. Hilfe bei der Bedienung des Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de. Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.

Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.

Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht:

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren; (…) 2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…) § 135 Unwirksamkeit:

1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

a) gegen § 134 verstoßen hat oder;

b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…) § 160 Einleitung, Antrag:

1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (…);

3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/09/2022