Weddeler Schleife Projektsteuerungsleistungen Vertrags- und Nachtragsmanagement/ Anticlaimmangement Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61757
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Weddeler Schleife Projektsteuerungsleistungen Vertrags- und Nachtragsmanagement/ Anticlaimmangement
Weddeler Schleife Projektsteuerungsleistungen Vertrags- und Nachtragsmanagement/ Anticlaimmangement
Projektsteuerungsleistungen im Vertrags und Nachtragsmanagement
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
3 Projekte mit besonderem Schwerpunkt bei der Nachtragsbearbeitung (davon eines mit
Baukosten > 500 Mio €) mit einem Unternehmen in der verkehrlichen Infrastruktur in den
letzten 5 Jahren unter Angabe Projektbezeichnung, Baukosten, AG, Projektleitung mit
Name inkl. Telefonnummer.
Qualifikationsanforderung an vorgesehene Nachtragsmanager (w/m/d):
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar
2. Deutschkenntnisse: Verhandlungssicher. Nachweisbar durch deutschen Hochschulabschluss
bzw. deutschen Schulabschluss bzw. Nachweis der Sprachprüfung mindestens
TDN4 oder C1.
3. mind. 13 Jahre Berufserfahrung mit Projekten in der verkehrlichen Infrastruktur
4. 3 Projekte Eisenbahnüberführungen in den letzten 10 Jahren, die bei Veröffentlichung
dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden oder mind. zu 90% abgeschlossen
sind, in denen er/sie die Projektleitung innehatte oder der maßgebliche Projektingenieur
(w/m/d) war mit Baukosten von 2 x mindestens 4,5 Mio. € und 1 x mindestens 20
Mio. € und jeweils mindestens 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit.
5. Projektingenieur (w/m/d) im Großprojekt mit Bauvolumen > 100 Mio. € (geplante Baukosten)
mit mindestens 1,5 Jahren Projektzugehörigkeit.
Kurzlebenslauf und beruflicher Werdegang der vorgesehenen Personale sind als
Anlage beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.