HAMBAG M1 Elektroplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 22091101259
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
HAMBAG M1 Elektroplaner
Im Zuge der grundhaften Erneuerung und Optimierung der Gepäckförderanlage innerhalb des Gebäudebestands (Plaza und Terminal 1) sind Anpassungsarbeiten, Umbaumaßnahmen und Ertüchtigungen an den gebäudetechnischen Anlagen wie Stark-/Schwachstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierung, allg. Stromversorgung, Kommunikationseinrichtung, Netzwerkinfrastruktur (passiv), primäre Energieverteilung getrennt für Anlagenbau-Steuerung und Anlagenbau-Lastverbraucher usw. vorzunehmen. Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Fachplaner der Elektrotechnik für die KGR 440 und 450 zu vergeben. Die überschlägigen Herstellungskosten für den Bestandsumbau liegen bei ca. 1,7 Mio. EUR netto. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanerleistungen Elektrotechnik mit nachfolgenden Planungsdisziplinen: Planung der Technischen Ausrüstung für die Kostengruppe 440 und 450 in den HOAI-Leistungsphasen (HOAI §55): LPH 1-8. Es ist geplant das Projekt bis Ende 2027 abzuschließen.
Hamburg
Die Gepäckförderanlage in Terminal 1 und Plaza muss aus Kapazitätsgründen und aufgrund altersbedingter Störungen auf einer Fläche von knapp 10.000 m² grundhaft erneuert, optimiert und in Teilen ausgetauscht werden. Hiervon ist u. a. das gesamte Layout für Abflug- und Ankunftsgepäck, der Gepäckspeicher sowie die Leit- und Steuerungstechnik betroffen. Darüber hinaus sollen die Räume durch ein neues Zutrittskontrollsystem gesichert werden.
Die grundhafte Erneuerung und Optimierung erfolgt in äußerst beengten Platzverhältnissen und unter laufendem Betrieb. Die Planung ist so auszurichten, dass die Bauleistungen möglichst störungsfrei und ohne den Betrieb zu gefährden oder zu unterbrechen ausgeführt werden können. Die Koordination der Planungs-Gewerke erfolgt über einen Planungssteuerer. Der Planer Elektrotechnik hat hier eine Mitwirkungspflicht.
Es wird u. a. Planungsaufgabe sein, die elektr. Gesamt-Leistungsbedarfe auszuarbeiten, ein Versorgungskonzept zur Sicherstellung des Weiterbetriebes während des Umbaus zu erarbeiten, Interims-Versorgungslösungen zu planen, Kollisionspunkte zw. Elektrotechnik und den übrigen Gewerken zu lösen sowie die elektr. Systeme für Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierung, Brandmeldung, allg. Stromversorgung, Netzwerkinfrastruktur etc. anzupassen. Weiterhin ist die Beleuchtung gegen LED auszutauschen und an das neue Layout anzupassen. Darüber hinaus wird es nötig werden, neue elektr. Betriebsräume zu schaffen bzw. vorhandene anzupassen. Es ist der Aufbau einer primären Energieverteilung getrennt für Anlagenbau-Steuerung und Anlagenbau-Lastverbraucher vorgesehen sowie ein Erdungs- und Potentialausgleichssystem zur Vermeidung von statischen Aufladungen im Anlagenbau zu erarbeiten. Außerdem sind Accesspoints im Feld für die Kommunikationseinrichtungen der Mitarbeitenden und technischen Systeme zu planen. In diesem Gesamtkontext wird die Trassierung elektrischer Kabelbahnen notwendig werden.
Die baulichen Arbeiten an den betrieblich relevanten Systemen oder bei Störung des Betriebes sind in den betriebsfreien Stunden in der Nacht (23:30 Uhr bis ca. 5:30 Uhr) umzusetzen und demnach so zu planen und zu beaufsichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18316bcbee5-1dfdd0f39cd4ad05
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sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens [tt.mm.jjj] (ca. 10 Kalendertage vor Ende der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.