Nassbaggerunterhaltungsarbeiten durch Wasserinjektionsgerät sowie Ufersicherungsmaßnahmen im Rainbow- und Aufspülverfahren durch Laderaumsaugbagger von 2023 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_044
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nassbaggerunterhaltungsarbeiten durch Wasserinjektionsgerät sowie Ufersicherungsmaßnahmen im Rainbow- und Aufspülverfahren durch Laderaumsaugbagger von 2023 bis 2024
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der planfestgestellten Sollsohlen und der daraus resultierenden Solltiefen in den jeweiligen Fahrwassern und den Randbereichen der Mittel-, Außen- und Unterweser, der Hunte, der Schweiburg, der 4 Bauhäfen und des Rechten Nebenarms, revierübergreifende Baggereinsätze, natürliche Ufersicherungsmaßnahmen durch Strandaufspülungen sowie Peilarbeiten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, vom 01.01.23 bis 31.12.2024. Für die Erfüllung der Unterhaltungsmaßnahmen sind zwei Lose vorgesehen.
Nassbaggerarbeiten durch Wasserinjektionsgerät, Rainbowverfahren durch Laderaumsaugbagger sowie Peilarbeiten.
Mittel-, Unter- und Außenweser, Hunte, Rechter Nebenarm, Schweiburg sowie Bauhäfen.
Nassbaggerarbeiten durch Wasserinjektionsgerät:
5.900 Std. Baggerarbeiten, 3.430 km Entfernungskilometer
Ufervorspülung durch Rainbow-Verfahren an Strandabschnitten der Unterweser:
17.000 m³ Sand
Peilarbeiten: 100 Std.
Ufervorspülung durch Laderaumsaugbagger
Unterweser.
Ufervorspülungen im Rahmen der Fahrrinnenunterhaltung durch Laderaumsaugbagger
Oberhammelwarden Weser-km 34,8 bis 36,4 l.U. mit 170.000 m³
Sandstedt Weser-km 44,1 bis 44,7 r.U. mit 60.000 m³
Rechtenfleth Weser-km 44,8 bis 46,9 r.U. mit 430.000 m³
Einspülmenge für 2023 = 230.000 m3
Einspülmenge für 2024 = 430.000 m3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 133b-B/333b-B) oder der EEE erbracht
werden oder durch eine abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
steht auf der e-Vergabeplattform des Bundes unter der in Punkt I.3) angegebenen
Internetadresse für den Zugang zu den Auftragsunterlagen über den Button
"Ausschreibungsunterlagen einsehen" zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Ein Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis muss den Leistungsbereich
211-03 "Nassbaggerarbeiten" abdecken.
Los 1 :
Darüber hinaus hat der Bieter/der präqualifizierte Bieter insbesondere zum
Nachweis der Eignung seines/seiner Wasserinjektionsgerätes/e und
Laderaumsaugbagger einschl.
Bedienpersonal folgende Angaben zu machen:
Das/die Wasserinjektionsgerät/e für das Los 1 hat folgende
Mindestbedingungen zu
erfüllen:
- selbstfahrendes Wasserinjektionsgerät
- Balkenbreite von mindestens 11,00 m
- eine Pumpenleistung von mindestens 9000 m³/h
- eine Injektiontiefe von 1,00 m bis 21,00 m
- eine Baggerleistung von mindestens 500 m³/h erbringt
- ein seegängiges Wasserinjektionsgerät ist
- ansaugen des Injektionswasser nur am Schiffsrumpf und nicht unterhalb des
Schiffskörpers sowie nicht am Spülbalken
Der „Schiffsführer“ und der "Bediener des Spülbalkens" sowie ihre einzelnen
Vertreter verfügen in ihren jeweiligen Funktionen seit einschließlich dem Jahr
2017 jeweils über mindestens 3 Jahre Erfahrungen auf dem für die Ausführung
der vertraglichen Leistungen auf einem Wasserinjektionsgerät bei
vergleichbaren Nassbaggerarbeiten im Tidebereich, in strömungsbeeinflussten
Gewässern/Häfen/Wasserstraßen und deren Randbereiche. Zum Nachweis sind
entsprechende Referenzen vorzulegen.
Der Laderaumsaugbagger für das Los 1 hat folgende Mindestbedingungen zu
erfüllen:
Der „Schiffsführer“ und der "Rohrführer/das Bedienpersonal" sowie ihre einzelnen
Vertreter verfügen in ihren jeweiligen Funktionen seit einschließlich dem Jahr
2017 jeweils bei mindestens 2 Projekten über Erfahrungen auf dem für die Ausführung
der vertraglichen Leistungen vorgesehenen Laderaumsaugbaggers bei
vergleichbaren Nassbaggerarbeiten mit Ufervorspülungen im Rainbow-Verfahren
als Ufersicherungsmaßnahme im Tidebereich und in strömungsbeeinflussten
Wasserstraßen und deren Randbereiche. Zum Nachweis sind
entsprechende Referenzen vorzulegen.
Los 2 :
Darüber hinaus hat der Bieter/der präqualifizierte Bieter insbesondere zum Nachweis der Eignung seiner Arbeitsgeräte einschl Bedienpersonal
folgende Angaben zu machen-
- Die zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Landarbeitsgeräte incl Laderaumsaugbagger sowie das zugehörige Bedienpersonal und deren
Vertretung haben innerhalb der letzten 3 Jahre bei
mindestens 1 Projekt vergleichbare Nassbaggerarbeiten mit Ufervorspülungen als Ufersicherungsmaßnahmen sowie Strandprofilierungen im
Tidebereich ausgefuhrt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nassbaggerschiffe müssen eine EU-Flagge führen:
Zur Auftragsausführung sind nur Schiffe bzw. Geräte zugelassen, die in der EU registriert sind und die Flagge eines EU-Mitgliedsstaates führen.
Die Registrierung und die Einflaggung der Vertragsgeräte sind der Vergabestelle vom Bieter mit der Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen.“
Hinweis:
Jeder Bieter, also auch ein Bieter aus Drittstaaten, kann einen Antrag auf Einflaggung bei der BG Verkehr bzw. einer anderen europäischen Institution stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de