Kauf von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS 20222120158
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den Optionen schmaler Breite und Allrad mit Ausrüstung nach Beladeplan. Die Fahrzeuge sollen in einem Mehrjahresprogramm bis 2026 beschafft werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport, organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss eines Vertrages über die Herstellung und Lieferung von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den Optionen schmaler Breite und Allrad mit Ausrüstung nach Beladeplan. Die Fahrzeuge sollen in einem Mehrjahresprogramm bis 2026 beschafft werden.
Über die Beauftragung der in der Leistungsbeschreibung und im Technischen Leistungsverzeichnis genannten Optionen im Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Gewährleistungsbereich der Fahrzeuge wird bei jeder Bestellung im Einzelfall entschieden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung der Optionen beim Abruf eines Fahrzeuges aus den einzelnen Positionen.
• Option 1 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das dritte Jahr ab Fahrzeugübergabe
• Option 2 - Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung für das vierte Jahr ab Fahrzeugübergabe
• Option 3 - Gegensprechanlage
• Option 4 - Schulung II - Monteure und Ausbilder (bis zu 6 Personen pro Lehrgang)
• Option 5 - Rechnergestützte Wartungs- und Fehlerdiagnosesystem mit Speichereinrichtung für den feuerwehrtechnischen Aufbau
Die Optionen 1 - 2 werden bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt, die Optionen 3 - 5 werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Angebot sind die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise/Unterlagen einzureichen.
• Firmenangaben und Lieferzeit
• Technisches Leistungsverzeichnis
• Zusicherung Qualitätssicherung, Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten, Ersatzteilversorgung, Benennung von Servicezentren
• Darlegung Qualitätssicherung
• Erklärung Ersatzteilversorgung und –bevorratung
• Erklärung zur EMV-Verträglichkeit
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Vorläufiger Realisierungszeitplan
• Gestattungsvereinbarung zur Wartung und Reparatur durch die Feuerwehr Hamburg
• Zusicherung Garantie für den Durchrostungsschutz
• Besichtigungsbestätigung
• Ausführungszeichnung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von bis zu 20 Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen für die Berufsfeuerwehr Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Abschlagszahlungen sind Sicherheiten in der jeweiligen Höhe bis zur Übergabe des jeweiligen Fahrzeuges durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.