Vergabe eines überjährigen Geschäftsbesorgungsvertrags auf dem Gebiet der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung , Abteilung VI der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E 25 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines überjährigen Geschäftsbesorgungsvertrags auf dem Gebiet der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung , Abteilung VI der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Geschäftsbesorgungsvertrag der Zuwendungen betreffend Zuwendungsmittel der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS), Abteilung VI der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Zuwendungssachbearbeitung und Mittelbewirtschaftung
A. Zuwendungsbearbeitung
1. Aufforderung zur Einreichung von Zuwendungsanträgen und ergänzender Antragsunterlagen an potentielle Zuwendungsempfangende
2. formale und zuwendungsrechtliche Prüfung der eingehenden Anträge
3. Erlass von Vorschuss-, Bewilligungs-, Ablehnungsbescheiden
4. Prüfung von Änderungsmitteilungen sowie von Änderungs- und Nachbewilligungsanträgen; Erlass von Änderungsbescheiden
B. Mittelbewirtschaftung
1. Auszahlung der Zuwendungen nach Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit der Mittelabrufe der Zuwendungsempfangenden sowie der Auszahlungsvoraussetzungen nach Nr. 7 AV zu § 44 LHO Bln (die dabei zu beachtenden Maßgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen)
2. Überwachung der Verwendung und Veröffentlichung nach Nr. 9 AV zu § 44 LHO Bln
3. Jahresbericht über die Zuwendungsmittel mit folgenden Mindestangaben aufgegliedert nach Zuwendungsempfängern: Mittelabfluss, Zinsen und etwaige Rückflüsse
Es gilt folgende verbindliche Preisobergrenze:
monatliche Pauschale: 16.500,- Euro (brutto).
Angebote, die über dieser Preisobergrenze liegen, werden ausgeschlossen!
Verwendungsnachweisprüfung
Verwendungsnachweisprüfung
Im Einzelnen sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
1. Verwendungsnachweisprüfung nach Nr. 11 AV zu § 44 LHO Bln betreffend die Zuwendungen der Förderjahre 2021 – 2025 (kursorische Prüfung nach Nr. 11.1 UAbs. 1 AV zu § 44 LHO Bln und vertiefte Prüfung nach Nr. 11.1 UAbs. 2 AV zu § 44 LHO Bln innerhalb von neun Monaten nach Eingang der Nachweise sowie Erstellung der Prüfungsvermerke nach Nr. 11.6 AV zu § 44 LHO Bln )
2. Erlass von Widerrufs- und Rückforderungsbescheiden nach vorheriger Anhörung der Zuwendungsempfangenden gemäß § 28 VwVfG
3. Erstellen von Entlastungsschreiben
4. Bericht über den Stand der Verwendungsnachweisprüfung jeweils zum ersten Kalendertag eines jeden Quartals
Es gilt folgende verbindliche Preisobergrenze:
Vergütung pro geprüfter Zuwendung: 650,- Euro (brutto).
Angebote, die über dieser Preisobergrenze liegen, werden ausgeschlossen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Erfahrung
Die Bieter*innen müssen über spezifische Erfahrungen mit der eigenverantwortlichen Erledigung der auftragsgegenständlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen verfügen. Gefordert werden insbesondere fundierte Kenntnisse und im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht sowie mehrjährige Erfahrungen in deren praktischer Anwendung in der Zuwendungssachbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte oder laufende Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit aussagekräftiger Angabe des Auftragsinhaltes und -umfangs, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (maximal 4 Seiten)
B. Personalkapazitäten
Die Bieter*innen müssen über den gesamten Vertragszeitraum über ausreichend Personal zur Erbringung der gegenständlichen Leistung verfügen.
Nachweis (mit dem Angebot einzureichen):
Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie der freien Mitarbeiter bezogen auf das aktuelle und die beiden letzten zurückliegenden Geschäftsjahre (2020-2022, maximal 2 Seiten)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot einzureichen)
— Erklärung über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU)
2. Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters(mit dem Angebot einzureichen) (Wirt-3293)
3. Frauenförderung
Auf das vorliegende Vergabeverfahren finden die Vorschriften der Frauenförderverordnung (FFV) des Landes Berlin sowie § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anwendung. Mit dem Angebot ist demgemäß eine Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 FFV (Wirt-2141) einzureichen.
4. Zusatzinformation für Bietergemeinschaften
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften
zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen. Die Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Zusatzinformationen für Nachauftragnehmereinsatz und Eignungsleihe
Bieter/Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an dritte Unternehmen zu vergeben, haben mit dem Angebot diese Auftragsteile konkret zu benennen (Wirt 235). Bieter/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben zudem auf Anforderung des Auftraggebers folgende Unterlagen einzureichen:
— Benennung der dritten Unternehmen und deren Zuordnung zu den mit dem Angebot benannten Teilen des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen,
— Erklärung jedes benannten dritten Unternehmens über Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Wirt 124 EU),
— Nachweis, dass den Bietern/Bietergemeinschaften die Kapazitäten jedes benannten dritten Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stünden, etwa entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser dritten Unternehmen (Wirt 236).
Bieter/Bietergemeinschaften, die zugleich beabsichtigen, sich im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von dritten Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), haben bereits mit dem Angebot die vorstehenden Angaben zu machen und die vorstehenden Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus sind bezogen auf diese dritten Unternehmen diejenigen Eignungskriterien konkret zu benennen, für deren Erfüllung ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren ist die Erfüllung der benannten Eignungskriterien mit den jeweils unter III.1.3) festgelegten Nachweisen der dritten Unternehmen zu belegen, die mit Angebot einzureichen sind.
6. Weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren sind den ergänzenden Verfahrenshinweisen zu entnehmen. Mit dem Angebot sind demnach nachstehende weitere Unterlagen einzureichen.
- namentliche Benennung der im Auftragsfall verantwortlichen Person und persönliche Referenzliste
- Grobkonzept zur Auftragsausführung
- Preisblatt (vollständig bepreist) - es wird nochmals auf die verbindlichen Preisobergrenzen hingewiesen!
- Preiskalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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