Unterstützungleistung bei Projekten des Fachbereiches Kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungleistung bei Projekten des Fachbereiches Kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität
Fachliche und organisatorische Mitarbeit bei Projekten des Fachbereiches Kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität
Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Erfüllungsort für die Leistungen des AN sind die Abteilung Verkehrsmanagement in
Frankfurt am Main sowie die Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes und
deren AM-Standorte.
Die Autobahn GmbH beabsichtigt, eine externe Arbeitsleistung für verschiedene Entwicklungs-, Pilot- und Förderprojekte zum Thema kooperative, vernetzte automatisierte und elektrifizierte Mobilität Aufgaben u. a. für den deutschlandweiten C-ITS-Roll-Out inkl. der Mitarbeit im laufenden europäischen Verbundprojekt C-ROADS zu vergeben. Darüber hinaus umfasst der zu vergebende Rahmenvertrag die fachliche Unterstützung im eHighway-Projekt ELISA (Elektrifizierter, Innovativer Schwerverkehr auf Autobahnen) sowie Evaluationen von bestehenden und Neuentwicklungen des Fachbereiches. Die Projekte zeichnen sich durch eine hohe fachliche Anforderung und Komplexität mit einer Vielzahl beteiligter Projektpartner aus. Die Beteiligung an den Projekten - in der Regel bereits beginnend mit der Antragsphase - bedingt eine aktive Mitwirkung in verschiedenen Gremien und Fachgruppen, die Erarbeitung von Fachbeiträgen, die Projektdokumentation sowie die Erfüllung administrativer Verpflichtungen gegenüber den Fördermittelgebern. Darüber hinaus ist im Rahmen der in den Projekten übernommenen nationalen und internationalen Koordinierungsaufgaben der Projektfortschritt zu monitoren, die Qualität der Projektergebnisse sicherzustellen und der Nutzen im Rahmen von Evaluierungen zu untersuchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV; § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe; § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Erklärung zur Neutralität gem. § 46 Abs.2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Neutralität in der Aufgabenerfüllung notwendig. Daher sind vom Bewerber/Bieter folgende Eigenerklärungen zur Neutralität gem. §46 Abs. 2 VgV abzugeben, die darstellen (Formblatt F4.2):
a) dass das/die Unternehmen nicht gleichzeitig Leistungen für Dritte im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) beauftragten Leistungen bzgl. der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung erbringt/en;
oder:
b) dass das/die Unternehmen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, insbesondere durch die Errichtung von Informationsbarrieren ("Chinese Walls") oder personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen effektiv sicherstellt/en, dass die Unabhängigkeit und Neutralität der Personen des Unternehmens/der Unternehmen gewährleistet ist und eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
c) dass das/die Unternehmen im Fall der Auftragserteilung dem Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages eintretende potentielle Interessenskollisionen unverzüglich schriftlich anzeigt/en und dabei schlüssig und für den Auftraggeber nachvollziehbar darlegt/en, woraus sich eine potentielle Interessenskollision ergeben kann und welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen das/die Unternehmen zur Vermeidung der Interessenskollision ergreifen wird/werden.
Diese Erklärung gilt auch für den Fall, dass potentielle Interessenskollisionen nicht aufgrund von Tätigkeiten des Unternehmens drohen, sondern auch durch dem Unternehmen bekannt werdende Tätigkeiten eines Unternehmens, mit dem das Unternehmen durch eine vertragliche Verpflichtung verflochten ist.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann und wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird das Angebot ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser
Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform der Autobahn GmbH des Bundess https://vergabe.autobahn.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabe-Plattform. Informationen über die AI Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung
erhalten Sie unter dem Reiter Hilfe https://vergabe.autobahn.de.
Telefonischen Support zur AI Vergabeplattform leistet die Technische Hotline, die unter der Rufnummer +49 (0) 9[gelöscht] zu erreichen ist (Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr). Einen Anwendungssupportzur AI Vergabeplattform leistet die Support Hotline, die unter der Rufnummer +49 (0) 9[gelöscht] zu erreichen ist (Montag bis Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr). I
3. Fragen der Bieter sind über die Vergabe-Plattform (als registrierter
Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 10.10.2022, 18.00
Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern
wird auf die Anlagen B-F-BS, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen
Verpflichtungserklärung EL und Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in
Abschnitt III.1.1 Nr. 1-2 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in
Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]