Rahmenvereinbarung über den Bezug von VMware-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: UHH_2022023_OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Bezug von VMware-Lizenzen
Die Universität Hamburg (UHH) ist mit über 42.000 Studierenden die größte Universität in der Freien und Hansestadt Hamburg, die größte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung in Norddeutschland und eine der größten Hochschulen in Deutschland. Im Herzen der Freien Hansestadt Hamburg gelegen, bietet die Universität ein vielfältiges Lehrangebot und exzellente Forschung.
Das Regionale Rechenzentrum der Universität Hamburg (RRZ) ist der zentrale IT-Dienstleister der Universität Hamburg. Es bietet ein breites Spektrum an zentralen IT-Services an, wie etwa E−Mail, WWW, Datei- und Druckdienste, E-Learning- oder Verwaltungsapplikationen. Viele IT-Services des RRZ werden auch kooperativ von anderen Hochschulen genutzt.
Seit 2008 betreibt das RRZ eine inhomogene lokale Server-Infrastruktur auf Basis diverser Hersteller, auf denen dann VMware vSphere (ESXi) als Hypervisor betrieben wird. Für den Betrieb dieser Umgebung ist es unerlässlich, dass sowohl stetig Updates und Upgrades verfügbar sind, als auch der Herstellersupport zur Problemlösung genutzt werden kann. Die Bedarfsmengen der Wartungsverlängerungen für die unterschiedlichen VMware Lizenzen bzw. Produkte ist über die Laufzeit variabel, da ggf. zusätzliche oder weniger Lizenzen im Laufe der Vertragszeit in Verwendung sind.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Bezug von VMware-Lizenzen, dies umfasst u. a. den Neukauf von Einzel- und Mietlizenzen sowie den Abschluss von Wartungsverlängerungen für bereits bestehende Lizenzen.
Rahmenvereinbarung über den Bezug von VMware-Lizenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über den Bezug von VMware-Lizenzen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]