Erschließung Gewerbegebiet Fischereihafen Bremerhaven Referenznummer der Bekanntmachung: P605
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fbg-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Gewerbegebiet Fischereihafen Bremerhaven
Im Fischereihafen besteht eine verstärkte Nachfrage nach kleineren Gewerbeflächen zwischen 5.000 - 7.000 m² im Erbbaurecht. Geprägt wird diese Nachfrage von Unternehmen, die die infrastrukturellen Standortvorteile des Fischereihafens nutzen möchten. Aber auch die erhöhten Anforderungen von Bestandskunden an einen zeitgemäßen Betrieb inkl. Erweiterungsmöglichkeiten, die am "alten" Standort nicht oder nur mit wirtschaftlich nicht zu vertretbarem Aufwand erfüllt werden könnten, führen zu einer spürbaren Nachfrage von Grundstücken für Neubauten.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) 2019 im Auftrag der FBG erstellt hat und welche noch immer aktuell ist, wurden mehrere Varianten für eine mögliche Realisierung der Gewerbeerschließung im südlichen Fischereihafen gegenübergestellt. Die bevorzugte Variante wird im Folgenden näher beschrieben.
Die Gesamtfläche des Gebietes beträgt ca. 7,83 ha brutto und ist durch die Bebauungspläne Nr. 360 und Nr. 429 bereits zur gewerblichen Nutzung baurechtlich abgesichert. Der Zuschnitt dieser Fläche kann als trichterförmig bezeichnet werden. Das Gebiet soll mehrheitlich in Grundstücke von ca. 5.000 m² aufgeteilt werden. Dabei sollen Interessenten im Rahmen der infrastrukturellen Vorgaben die Möglichkeit haben, den genauen Zuschnitt der Grundstücke an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Die übergeordnete öffentliche verkehrliche Erschließung ist über die Straße Seeborg im Südosten sichergestellt mit einem einseitigen kombinierten Geh- und Radweg sowie einer Straßenbreite von 7,00 m. Die Straße Seeborg enthält jedoch derzeit keine Anlagen der öffentlichen Ver- und Entsorgung. Insofern ist eine Versorgungstrasse innerhalb der Flächen des Sondervermögens Fischereihafen des Landes Bremen vorzusehen.
Die innere verkehrliche Erschließung erfolgt als Einbahnstraße im Nordosten der Fläche von der Straße Seeborg und führt etwa an der breitesten Stelle in das Gebiet hinein, um dann in südwestliche Richtung abzuknicken und im südlichen Bereich des Gebietes wieder an die Straße Seeborg anzubinden. Die Querschnittsbreite der Planstraße beträgt 14,0 m und teilt sich wie folgt auf:
- 1 Fahrbahn 5,0 m
- 2 Parkstreifen je 2,50 m
- 2 Gehwege je 2,0 m
Die Gesamtlänge der Planstraße beträgt etwa 530 m und erschließt auf der westlichen und nördlichen Seite acht Grundstücke und auf der östlichen Seite vier Grundstücke.
Die Entsorgung des Regenwassers erfolgt über einen in der Fahrbahn verlegten Kanal, der sowohl die Fahrbahnentwässerung als auch die Grundstücksentwässerung aufnehmen soll. Am südöstlichen Rand der Planstraße ist ein Regenrückhaltebecken vorgesehen (Zwickelgrundstück), welches zur Pufferung des Regenwassers und zur geregelten Ableitung in die Lune (1,5 l/sek*ha) erforderlich ist. Eine genaue hydraulische Berechnung zur Dimensionierung hat noch nicht stattgefunden und ist Teil der Planung.
Die Entsorgung des Schmutzwassers ist als Druckrohrleitung in die Leitungstrasse der Versorgungsleitungen integriert und zur Anbindung an die Seewindstraße/Am Luneort geplant. Die Versorgungstrasse kann auch für eine Glasfaserleitung eines Drittanbieters genutzt werden. Die Versorgung des Gebietes mit Wärmeenergie erfolgt grundstücksbezogen auf Veranlassung und Kosten der späteren Erbbaurechtsnehmer.
Die Verkehrserschließung einschließlich Regenrückhaltebecken nimmt etwa 1,06 ha. in Anspruch. Somit verbleiben ca. 6,77 ha. zu vermarkende Gewerbefläche.
Die Gesamtkosten werden derzeit auf ca. 3,426 Mio. Euro netto (inkl. Planungskosten) geschätzt.
- Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 1 - 7, optional Lph 8 gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 - 7, optional Lph 8 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Erstellung der EW-Bau gem. RL-Bau Bremen 2018
o Koordination von Leitungsträgern
o Optional: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4
- Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 8 gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 8 gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Optional: Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 wird die Vergabestelle den Bewerberkreis beschränken (mind. 3, max. 5). Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der bestplatzierten Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, da es grundlegende Änderungen in der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6R4Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland