Stromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-206-FIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung
Stromlieferung für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Stromlieferung für die Deutsche Akkreditierungstelle GmbH an zwei Standorten - Berlin und Frankfurt am Main, insgesamt 15 Zähler.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m §§ 14 Abs. 4, Nr. 3 VgV. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zur Störung der Lieferketten in der Energieversorgung. Die dadurch täglich erheblich steigenden Preise auf der Strombörse führten zur Kündigung des Stromlieferungsvertrags der Vergabestelle durch den Stromlieferant. Dadurch ist der Vergabestelle ein dringender, kurzfristiger Beschaffungsbedarf zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs entstanden. Der Vergabestelle fehlte der notwendige Zeitraum für die Erstellung der ausschreibungsreifen Vergabeunterlagen und Durchführung eines Vergabeverfahrens bzw. Teilnahmewettberbs unter Einhaltung der Mindestfristen (auch verkürzten) sowie zur Abwicklung des Vertrags, denn zu berücksichtigen ist, dass die Stromlieferung entsprechend den Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig in drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem zuständigen Netzbetreiber beginnen kann. Zur Angebotsabgabe wurden im Rahmen des Wettbewerbs drei Stromanbieter aufgefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6REE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).