Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Lieferung von Antigen-Selbsttests (Nachweis SARS-CoV-2 Coronavirus) für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, VOEK 145-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 145-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Lieferung von Antigen-Selbsttests (Nachweis SARS-CoV-2 Coronavirus) für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, VOEK 145-22
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, die vom Hersteller zur Eigenanwendung zweckbestimmt sind („Selbsttests“).
Lieferung von Antigen-Tests nach München, Koblenz, Freiburg, Münster (57.000 St.)
Lieferung von Antigen-Tests nach München, Koblenz, Freiburg, Münster (57.000 St.)
Lieferung von Antigen-Tests nach Cottbus, Magdeburg (56.000 St.)
Lieferung von Antigen-Tests nach Cottbus, Magdeburg (56.000 St.)
Lieferung von Antigen-Tests nach Berlin, Erfurt, Rostock, Bonn (54.300 St.)
Lieferung von Antigen-Tests nach Berlin, Erfurt, Rostock, Bonn (54.300 St.)
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Am 16.02.22 wurden von Bund und Ländern umfangreiche Lockerungen der Corona-
Regeln sowie das Ende der Homeoffice-Pflicht zum 20.03.2022 beschlossen. Dieser
Umstand, der aufgrund der zu dieser Zeit hohen Inzidenz nicht vorhergesehen werden
konnte, fordert Maßnahmen, die die Handlungsfähigkeit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben erhalten. Es gilt weiterhin die Verbreitung des Corona-Virus
einzudämmen und zu minimieren. Daher muss die Bereitstellung von ausreichend
Selbsttest für das Personal sichergestellt sein, um die Abwendung akuter Gefahren und
Schäden für Leib und Leben gewährleisten zu können. Eine Einhaltung der
Mindestfristen des offenen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Tests nach München, Koblenz, Freiburg, Münster (57.000 St.)
Ort: Aspach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Tests nach Cottbus, Magdeburg (56.000 St.)
Ort: Aspach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Tests nach Berlin, Erfurt, Rostock, Bonn (54.300 St.)
Ort: Aspach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 26.07.2022 (12:00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert. Ein Fehlen von Unterlagen führt zum Ausschluss.
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Die Auftraggeberin behält sich vor den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote ohne Verhandlungen zu vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de