Katalogbasiertes Wissensmanagementtool Referenznummer der Bekanntmachung: DL 27/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Katalogbasiertes Wissensmanagementtool
Ausgeschrieben wird die Zurverfügungstellung und Nutzung eines katalogbasierten Wissensmanagementtools auf der Grundlage eines EVB-IT Cloudleistungsvertrages für die Bereiche Medizintechnik, Labortechnik und Haus- und Betriebstechnik inkl. Anzeige/Anforderungsmöglichkeit von Materialien /Ersatzteilen zu Geräten/Anlagen.
Diese Wissensmanagementplattform
soll eine Unterstützung bei der Aufnahme und Katalogisierung von Geräte-/Anlagen-Stammdaten sein. Darüber hinaus soll die Plattform zur zentralen Bereitstellung notwendiger Informationen zur Instandhaltung medizin- und betriebstechnischer Geräte und Anlagen genutzt werden.
Zudem soll die Plattform die für die medizintechnischen Geräte und Anlagen notwendige Materialien/Ersatzteile anzeigen und einen Preisvergleich zwischen mehreren Lieferanten ermöglichen.
Die Zurverfügungstellung des Tools und die notwendige Datenmigration müssen zum 01.02.2023 erfolgt sein.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ (Unterlage 04).
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie der Nachweis selbst.
2. Erklärung zur Abfrage aus dem Wettbewerbsregister: Erklärung zur Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
3. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bieter/das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zu §§ 123, 124 und §§ 42ff. VgV“ eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe abzugeben.
Auf das Hinweisblatt „Einhaltung Restriktiver Maßnahmen“, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist, wird hingewiesen.
4. Erklärung zum Mindestjahresumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss den nachfolgend angegebenen Gesamtjahresumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 und den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 nachweisen.
Zum Nachweis des geforderten Mindestjahresumsatzes und Umsatzes im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung zum Umsatz“ vorzulegen.
5. Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Die „Erklärung zum Versicherungsschutz“ sowie der Nachweis selbst.
zu Eignungskriterium 4: Die Mindestanforderung für diesen Eignungsnachweis ist erfüllt, wenn der Bieter in den vorgenannten Geschäftsjahren jeweils einen Mindestgesamtjahresumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) und einen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung i.H. v. [Betrag gelöscht] Euro (netto) erzielt hat.
zu Eignungskriterium 5: Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
6. Referenzprojekt: mind. zwei (2) Unternehmensreferenzen: Nachweis über mindestens zwei (2) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Erklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Ergibt eine Überprüfung der Referenzen, dass eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, ist die Referenz ungeeignet.
zu Eignungskriterium 6: (a) bei zwei Referenzleistungen muss die Klassifizierung von Gerätearten bis hin zu den entsprechenden Gerätetypen einer Geräteart Leistungsbestandteil gewesen sein und
(b) bei einer Referenz muss Material/Ersatzteile Leistungsbestandteil gewesen sein, in der Gestalt, dass zu den Gerätetypen die am häufigsten bestellten Materialen/Ersatzteile in Form eines Katalogs gepflegt, aufgelistet und für mehrere Anbieter (Lieferanten) angezeigt wurden.
Mindestens eine Referenz muss die Mindestanfroderungen (a) und (b) kumulativ erfüllen.
gemäß Vertragbedingungen der CFM
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung der Unterlagen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal der Charité zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]