Veranstaltungsmanagement, Durchführung und Qualitätssicherung des Qualifizierungsprogramms im Bereich Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung Zentrale Fachstellen der Wohnungsnotfallhilfe Referenznummer der Bekanntmachung: 09-2022-ZVS-OV-III F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsmanagement, Durchführung und Qualitätssicherung des Qualifizierungsprogramms im Bereich Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung Zentrale Fachstellen der Wohnungsnotfallhilfe
Im Rahmen der Ausschreibung wird der die AN beauftragt, die Qualifizierungsreihe für die Mitarbeitenden der unter Ziff. 2.1 genannten Zielgruppe im Rahmen der benannten Qualifizierungsmodule umzusetzen.
Im Rahmen der Ausschreibung wird der die AN beauftragt, die Qualifizierungsreihe für die Mitarbeitenden der unter Ziff. 2.1 genannten Zielgruppe im Rahmen der benannten Qualifizierungsmodule umzusetzen.
Der Bietende/ die spätere Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer hat ihr/sein Angebot entsprechend der Unterlagen des Aufforderungsschreibens vollständig einzureichen und sämtliche den Vergabeunterlagen beigefügten Dateien zu beachten. Die Unterschrift auf dem eingereichten Angebotsschreiben bzw. Einreichung dessen, gilt ebenso als Willenserklärung für alle anderen Teile des Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister dieses Staats, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist und sofern der Herkunftsstaat über ein solches Registereintragungssystem verfügt, ein entsprechender und alternativer Beleg der Erlaubnis der Berufsausübung.
Vorlage der Eigenerklärungen, ausgefüllt und in Textform unterschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bietende sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1 Änderungen in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
VI.3.2 Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. Die Vergabestelle behält sich die Vorlage von Nachweisen im Original vor.
VI. 3.3 Zusätzliche Auskünfte sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform Berlin an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen und Antworten werden ebenfalls auf der Vergabeplattform allen Bietenden zur Verfügung gestellt. Die Bietenden haben sich dort unaufgefordert regelmäßig über den aktuellen Stand und vorgenommene Anpassungen zu informieren.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland