Sanitätsdienste für die Messe Berlin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2022-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitätsdienste für die Messe Berlin GmbH
Sanitätsdienst und Krankentransporte für die Eigen- und Gastveranstaltungen für der Messe Berlin GmbH
Die Messe Berlin GmbH (nachfolgend MB oder AG) schreibt planmäßig die Leistung Sanitätsdienst und Krankentransporte für Veranstaltungen der MB aus, um eine schnelle medizinische Erstversorgung von verletzten und erkrankten Personen bei Veranstaltungen der MB sicherzustellen.
Diese Leistungen erfolgen für alle Eigen- und Gastveranstalter sowie die Veranstaltungs-Projektbereiche der MB und deren Tochterunternehmen. Diese sind derzeit:
- Capital Services GmbH (CSG), Thüringer Allee 12, 14052 Berlin
- Capital Catering GmbH (CCG), Messedamm 22, 14055 Berlin
- Capital Facility GmbH (CFG), Messedamm 22, 14055 Berlin
Die Leistungen sind in allen Kongress- und Messehallen und dazugehörigen Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen der MB, auf deren Messegelände in Berlin (BECC - ExpoCenter City) sowie weiteren Veranstaltungsorten in Berlin vorgesehen.
Der Leistungsbereich umfasst den veranstaltungsbezogenen Sanitätsdienst und Krankentransporte (Ersthelfer*innen) sowie die Möglichkeit Bereitstellung von Rollstühlen und Rollstuhlschiebedienst.
Kernaufgabe des Sanitätsdienstes ist es auf dem Veranstaltungsgelände eine qualifizierte Erstversorgung der Anwesenden durchzuführen und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Bei medizinischen Notfällen hat der Sanitätsdienst die unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung der Notfallrettung und deren Einweisung an der Einsatzstelle zu gewährleisten.
Die Anforderung der Sanitätsdienste durch den AG basiert auf den Vorgaben "Merkblatt Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen" von der Berliner Feuerwehr, EV BT Veranstaltungssicherheit, in aktueller Fassung.
Einmalige Verlängerung um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als sechs Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär);
2) Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B.,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten zwei Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen(298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen
(§326 StGB),
— dass in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann;
— dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltend umwelt-, sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
3) Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger (nicht älter als sechs Monate). Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind,
4) Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
2) Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den drei vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage Angebotsformular der Bewerbungsunterlagen zu verwenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Tariftreueerklärung
- Nachweis eines Datenschutzbeauftragten
- Nachweis zur Berechtigung zur Stellung eines RTW in Berlin
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Der Bieter hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem
vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann.
- Angabe von Referenzen (mind. drei in vergleichbarer Größenordnung) siehe Angebotsformular. Spezielle Anforderungen/Nachweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in den allgemeinen Vorbemerkungen. Alle Mitarbeiter des AN sowie dessen Subunternehmer müssen über eine für Deutschland gültige Arbeitserlaubnis verfügen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist entsprechend § 2a SchwarzArbG stets mit zuführen. Von Zollkontrollen auf dem Gelände der Messe Berlin ist auszugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Für diese Ausschreibung betrifft die Frist zur Angebotsabgabe 35 Tage.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028/29
Fragen zur Ausschreibung werden ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits der Vergabeplattform AI gestellt und einschließlich bis zum 13.10.2022, 12:00 Uhr beantwortet.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin