Raumlufttechnische Anlagen - Installation raumlufttechnischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B18016-30119001-001-430-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raumlufttechnische Anlagen - Installation raumlufttechnischer Anlagen
Erneuerung der RLT-Anlagen
Bismarckstrasse 20 in 10625 Berlin, Ruth-Cohn-Schule
Die RLT-Großkomponenten auf dem Dach werden demontiert. Eine Neuanlage soll die Bestandsanlage ersetzen. Einzelne im Untergeschoss befindliche RLT-Anlagen werden ebenso ausgetauscht. Schadstoffhaltige Brandschutzklappen müssen entsorgt werden und gemäß der Planung erneuert werden. Weitere Brandschutzklappen müssen ergänzt werden. Das Kanalsystem wird gründlich gereinigt und nur partiell erneuert. Die Serverräume erhalten Splitkältegeräte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Installation raumlufttechnischer Anlagen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]