Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Baden-Württemberg und Brandenburg auf ehemals militärischen Flächen (VOEK 168-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 168-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Baden-Württemberg und Brandenburg auf ehemals militärischen Flächen (VOEK 168-22)
Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen (FoBIS-FE)
Los 1: auf Flächen des Bundesforstbetriebes (BFB) Heuberg ca. 6.597 Hektar, davon ca. 2.524 Hektar Waldfunktionsfläche,
Los 2: auf Flächen des Nationalen Naturerbes Bund im BFB Oder-Havel-Spree ca. 4.121 Hektar Waldfunktionsfläche (Teilbeitrag FE zum Naturerbeentwicklungsplan)
Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Baden-Württemberg auf ehemals militärischen Flächen
Flächen des Bundesforstbetriebes (BFB) Heuberg
in den Liegenschaften Münsingen (westlich von Ulm) und Setzingen (nördlich von Ulm)
Die Zentrale Bundesforst (BF), Abt. PCI - Fachgebiet FE Süd, beabsichtigt die Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen (FoBIS-FE) auf Flächen des Bundesforstbetriebes (BFB) Heuberg mit ca. 6.597 Hektar, davon ca. 2.524 Hektar Waldfunktionsfläche, durchführen zu lassen.
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Die zu untersuchenden Flächen liegen im BFB Heuberg, in den zwei Liegenschaften Münsingen (westlich von Ulm) und Setzingen (nördlich von Ulm) (vgl. Übersichtskarte Los 1 C-03.0). Dabei müssen voraussichtlich 2 Forsteinrichtungen (Verfahren: Normal) erstellt werden.
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Das zuständige Fachgebiet hat seinen Sitz in Nürnberg. Hier sind z. B. Schulungs-/ Abstimmungstermine wahrzunehmen.
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Die Erstellung von Forsteinrichtungen ist unter Verwendung des „Forstliches Basis-Informationssystem (FoBIS) Datenmodells“ gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis durchzuführen.
Die Erweiterungs-Software „FoBIS-Extension“ wird nach Zuschlagserteilung von der AG zur Verfügung gestellt.
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Die kartografischen Leistungen, im Preisblatt genannt „Eventualposition“, sind im Wesentlichen am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf der Eventualposition.
Kampfmittel (Gefahrstoffe)
Da die Liegenschaften auf ehemals bzw. zur Zeit militärisch genutzten Flächen liegen, gelten folgende Betretungsverbote in Los 1 (siehe Vorbericht Anlage C-03.3, Karte Anhang 6.2):
- ca. 24 ha spezielles Betretungsverbot (siehe Anhang 6.12)
- Großteil der Projektfläche: allgemeines Betretungsverbot.
Abweichend zur Regelung im Vorbericht (Anlage C-03.3, Kap. 1.3) ist der Auftragnehmerin der Zugang auf einem Großteil der (nach §4 Abs. 1 Verordnung zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen) betroffenen Flächen möglich, nachdem eine Einweisung erfolgte und diese nachgewiesen wird (siehe EVB FFP,
Anlage C-02 Kap. 11, und Muster „Bestätigung der Belehrung…“, Anlage C-02a).
Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Brandenburg auf ehemals militärischen Flächen
Flächen des Nationalen Naturerbes Bund im BFB Oder-Havel-Spree
Die Zentrale Bundesforst (BF), Abt. PCI - Fachgebiet FE Süd, beabsichtigt, die Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen (FoBIS-FE) in Los 2 auf Flächen des Nationalen Naturerbes Bund im BFB Oder-Havel-Spree ca. 4.121 Hektar Waldfunktionsfläche (Teilbeitrag FE zum Naturerbeentwicklungsplan) durchführen zu lassen.
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Die zu untersuchenden Flächen liegen im BFB Havel-Oder-Spree, in den Revieren Groß-Eichholz, Neubrück und Prieros südöstlich von Königs Wusterhausen (vgl. Übersichtskarte Los 2 Anlage C-03.0), auf insgesamt einer Liegenschaft. Dabei muss voraussichtlich 1 Forsteinrichtung (Verfahren: Normal) erstellt werden.
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Das zuständige Fachgebiet hat seinen Sitz in Nürnberg. Hier sind z. B. Schulungs-/ Abstimmungstermine wahrzunehmen.
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Die Erstellung von Forsteinrichtungen ist unter Verwendung des „Forstliches Basis-Informationssystem (FoBIS) Datenmodells“ gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis durchzuführen.
Die Erweiterungs-Software „FoBIS-Extension“ wird nach Zuschlagserteilung von der AG zur Verfügung gestellt.
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Die kartografischen Leistungen, im Preisblatt genannt „Eventualposition“, sind im Wesentlichen am Standort des Auftragnehmers zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf der Eventualposition.
Kampfmittel (Gefahrstoffe):
Da die Liegenschaft ehemals bzw. zur Zeit militärisch genutzt wird besteht auf ca. 2,4 ha ein spezielles Betretungsverbot.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
1. Personal:
a. Das Unternehmen verfügt über eine Projektleitung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung mit einem der folgenden Abschlüsse: forstliches Universitätsdiplom oder einen entsprechenden Masterabschluss (Uni / FH), Staatsexamen, Trainee, oder vergleichbar) für den höheren Forstdienst
b. Bearbeiter ohne Referenzen dürfen nur als Hilfskräfte eingesetzt werden. Nach Zuschlag dürfen weitere Bearbeiter nur nach Zustimmung durch die AG eingesetzt werden.
2. Da sich die Liegenschaften auf ehemals militärisch genutzten Flächen befinden, ist die Bestätigung der Belehrung über besondere Gefahren ausgefüllt und unterschrieben mitzuführen.
Es können überall und insbesondere abseits von Wegen gefährliche Gegenstände vorkommen. Es ist verboten, herumliegende Waffen, Munition oder Munitionsteile, Spreng- oder Leuchtkörper, Kampfmittel und deren Reste sowie nicht identifizierbare und damit potenziell gefährliche Gegenstände zu berühren. Bei eindeutiger oder zweifelhafter Gefahrenlage ist die Arbeit am Fundort einzustellen. Die zuständige Revierleitung des Bundesforstbetriebes ist über den Fund der vorgenannten Gegenstände/Stoffe unverzüglich zu informieren (Vgl. EVB FFP, Kap. 11).
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Preisblatt (Anlage B-02)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
4. Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
5. Personalliste (Anlage B-04)
6. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
7. Nachweis zur Qualifikation des Projektleiters:
Forstliches Universitätsdiplom oder einen entsprechenden Masterabschluss (Uni / FH), Staatsexamen, Trainee, oder vergleichbar) für den höheren Forstdienst“
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
5. Nachweis der beruflichen Registrierung (aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
6. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.
Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Zusatzleistungen gewertet.
Eventualposition:
Das Preisblatt je Los beinhaltet Eventualpositionen (Kartografie). Diese sind kein Bestandteil der Wertungssumme. Somit ist der Gesamtpreis G2 in € netto für die Wertung ohne die Eventualpositionen ins Angebotsschreiben zu übertragen.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 10.10.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de