Digitale Plattform für die Versorgung von Patient/-innen mit atopischer Dermatitis Referenznummer der Bekanntmachung: AL 101/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Plattform für die Versorgung von Patient/-innen mit atopischer Dermatitis
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin vergibt einen Auftrag für die Lieferung/Bereitstellung einer digitalen Plattform für die Versorgung von Patient/-innen mit atopischer Dermatitis inkl. Implementierungs-, Schulungs-, Anpassung- und Weiterentwicklungsleistungen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig: Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig. - Das Unternehmen muss nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert sein.
2. Beschäftigtenzahlen : Gefordert sind die Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Jahre.
3. Unternehmensreferenzen: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Aufträge sind Leistungen über die Lieferung, Implementierung und Anwendung einer digitalen Plattform sowie Monitoring-Applikationen für die Versorgung von Patient/innen mit chronischen Erkrankungen schubweisen Verlaufs (idealerweise atopischer Dermatitis).
zu Eignungskriterium 2: a) In jedem der letzten 3 Jahre waren durchschnittlich mindestens 5 Mitarbeiter*innen beschäftigt im Unternehmen.
b) Für die Leistungserbringung muss das Unternehmen über mind. 5 fest angestellte Mitarbeiter/-innen verfügen.
zu Eignungskriterium 3: Gefordert sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Jede der 3 Referenzen muss die Lieferung, Implementierung und Anwendung der digitalen Plattform sowie Monitoring-Applikationen beinhalten.
b) Mindestens zwei Referenzen müssen die Beteiligung einer gesetzlichen Krankenkasse beinhalten (z. B. Erstattung im Rahmen eines Pilotprojektes oder Datenaustausch).
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]