Entsorgung von Küchenabfällen und Speiseölen- und fetten Referenznummer der Bekanntmachung: 74-22 (200) HAM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Küchenabfällen und Speiseölen- und fetten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße, fach- und sachgerechte Entsorgung der von der Auftraggeberin erzeugten Abfälle durch den Auftragnehmer.
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg, BGAOP Ambulantes Operationszentrum Falkenried 88 20251 Hamburg
Entsorgung von Küchenabfällen AVV 20 01 08 und Speiseöle und -fette AVV 20 01 25
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um weitere 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingende Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen de Bewerbers bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Angabe der Eignungskriterien
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtde-ckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 5 Mio. Betriebsunterbrechung pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Deckungshöhe Haftpflichtversicherung: mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie 5 Mio. Betriebsunterbrechung pro Versicherungsjahr und Schadensfall
1. Referenzen
Referenz für Küchenabfälle AVV 20 01 08
Mind. 1 Referenz aus den letzten drei Jahren für die Abfallschlüsselnummer (AVV
Nummer) 20 01 08,
in vergleichbarer Größenordnung oder höher, bezogen auf die Referenztonnage der
AVV-Nummer 20 01 08, die beim Auftraggeber zu entsorgen ist.
und
Referenz für Speiseöle und -fette AVV 20 01 25
Mind. 1 Referenz aus den letzten drei Jahren für die Abfallschlüsselnummer (AVV
Nummer) 20 01 25,
in vergleichbarer Größenordnung oder höher, bezogen auf die Referenztonnage der
AVV-Nummer 20 01 25, die beim Auftraggeber zu entsorgen ist.
2. Nachweise
2.1 Nachweis über Art des Entsorgungsverfahrens und Legalität des Entsorgungsweges, getrennt nach Abfallschlüsselnummern.
2.2 Nachweis, dass der Bieter als auch der Betreiber der Entsorgungsanlage die die Anforderungen an ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV erfüllt, z. B. durch die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG.
3. Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen.
Eine Referenz je AVV.
1. Vorlage der Tariftreueerklärung
2. Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der hier ausgeschriebenen Vertragslaufzeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6R9Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.