Wach- und Pförtnerdienstleistungen beim DESY, Standort Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 4200520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Pförtnerdienstleistungen beim DESY, Standort Hamburg
Durchführung von Wach- und Pförtnerdiensten beim Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY, Standort Hamburg.
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Deutschland
- Durchführung von Pförtnerdienstleistungen am Haupteingang "Notkestraße",
7 Tage die Woche in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr.
- Durchführung von Pförtnerdienstleistungen am Nebeneingang "Luruper
Chaussee", Montags bis Freitags (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 06:00 bis
20:00 Uhr.
- Durchführung einer "Verschlussrunde" gem. Ziff. I./A. LV in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr.
- Durchführung von Empfangsdienstleistungen im CFEL Gebäude, Montags bis
Freitags (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr.
- Durchführung von Pförtnerdienstleistungen im CFEL Gebäude, Montags bis
Freitags (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr.
- Einsatz eines Mitarbeiters/ Mitarbeiterin in der Telefonzentrale, Montags bis
Donnerstag (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie
Freitags (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
- Durchführung von LKW-Kontrollen am Nebeneingang "Luruper Chaussee",
Montags bis Freitags (nicht an Feiertagen) in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr.
- Bestreifung des DESY-Geländes und verschiedener Gebäuden, 7 Tage die
Woche in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr.
- Bestreifung des DESY-Geländes durch zwei Hundeführer, 7 Tage die Woche in
der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr.
- Zusätzlicher jährlicher Stundenbedarf für nicht vorhersehbare Extra- Bewachungen:
a) 2.00 Stunden bei Ausfall von DESY-Personal oder bei Anfall von Mehrarbeit zu
besonderen Anlässen nach gesonderter Anforderung durch DESY, Abteilung
b) 500 Stunden für Schichtführer
c) 400 Stunden für Objektleiter
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.04.2023 und endet am 31.03.2025.
Optional kann der Vertrag danach zweimal um ein Jahr durch DESY verlängert werden. Diese optionale Vertragsverlängerung tritt in Kraft, wenn DESY den Vertrag nicht 6 Monate vor eigentlichem Ablauf in Schriftform gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.03.2027.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV (zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zu den Verlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Angebote,die ohne diese Bescheinigung abgegeben werden, können nicht gewertet werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung, dass der gesetzlich geschlossene Mindestlohn gemäß des Mindestlohngesetztes (MiLoG) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der neusten Fassung eingehalten wird
- Eigenerklärung aufgrund bestehender Sanktionen gegen die Russische Föderation
- Ortsbesichtigungsbescheinigung (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezogen auf Wach- und Sicherheitsleistungen der geforderten Art der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens
- Kopie des Zertifikates über eine zertifizierte Notruf- und Service Leitstelle
- Referenzen der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art (mindestens 2). Es gelten lediglich die Eintragungen im beigefügtem Vordruck
- Darstellung, wie kurzfristiger Personalausfall oder zusätzlicher Personalbedarf bei spontan auftretender Gefährdung innerhalb von 2 Stunden sichergestellt werden kann
- Auflistung der verwendeten Stundenverrechnungssätze
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 19.10.2022 über die Vergabeplattform gestellt werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Auftraggeberinnen können Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5) DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6) Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de