Betriebsdienstleister Referenznummer der Bekanntmachung: MD-IT BD 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdit.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mdit.de
siehe Bewerbungsbedingungen Punkt 5 Auftraggeber (Beschaffer)
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsdienstleister
Produktportfolio MD-IT zur Service-Implementierung IT-Betriebs- & Service-Dienstleistungen 2023 ff für die MD-Gemeinschaft
13347 Berlin
Das Projekt zur Implementierung einer einheitlichen Branchensoftware (MDconnect) für die gesamte Gemeinschaft der Medizinischen Dienste stellt einen wichtigen Meilenstein in der strategischen Homogenisierung der IT aller MD-Organisationen dar. Dabei werden nicht nur die bisher in-dividuellen Systeme zur Abwicklung der primären Geschäftsprozesse in einer Software und bei einem Betriebsdienstleister (Auftragnehmer) zusammengeführt, sondern es wird gleichzeitig auch weitere IT-Infrastruktur bei einem Betriebsdienstleister vereint. Die vorliegende Leistungsbeschreibung enthält damit Anforderungen an diesen einen zentralen Betriebsdienstleister für die MD-IT GmbH (MD-IT) einerseits und für die MD-Organisation andererseits. Sofern im weiteren Verlauf dieses Dokuments von Betriebsdienstleister gesprochen wird, ist dieser eine, künftige Betriebsdienstleister gemeint, der im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens gesucht wird.
Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zwölf (12) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien gekündigt wird.
Ausschlusskriterien im Kriterienkatalog werden erfüllt.
Rangfolge anhand der erfüllten Kriterien im Kriterienkatalog Auswahlkriterien.
3 Referenzprojekte gemäß Anlage Referenzliste des Unternehmens.
Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge anhand der erfüllten Kriterien im (Auswahl-)Kriterienkatalog. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform DTVP abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Darstellung der Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist (2019, 2020, 2021)
- Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; sofern Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt die Erklärung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
Betriebshaftpflichtversicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und sich auf die hier gegenständlichen Aufgaben beziehen.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Erklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem AG den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfall zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Unternehmensbeschreibung (Gründung, Besitzverhältnisse, wesentliche Geschäftsfelder, Niederlassungen, etc.)
Ausgefüllter Kriterienkatalog
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (3 Referenzen)
Kontinuierliche Personalentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Personen, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) sind zugelassen.
- Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Teilnahmeantrag) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
- Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Teilnahmeantrag). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
- Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der NUs mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
- Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter www.dtvp.de/ heruntergeladen werden
- Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung mit einbezogen.
- Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
- Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 10.10.2022 über die Vergabeplattform www.dtvp.de/ zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE66RAH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland