Winterdienstleistungen am Standort Wannsee
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helmholtz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen am Standort Wannsee
Winterdienstleistungen für die Schnee- und Eisglättebekämpfung am Standort Wannsee
Lise-Meitner-Campus, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin
Die zu erbringende Leistung auf Gehwegen, Straßen und sonstigen Verkehrsflächen am HZB-Standort Wannsee umfasst die Schneeräumung, Eisbeseitigung, Abstumpfen bei/nach Schneeräumung, Abstumpfen bei Schnee- und Eisglätte und Beräumung des Streuguts und Reinigung des gesamten Geländes sowie des Wegs zur Bus-haltestelle. auf einer Gesamtfläche von ca. 30.990 m² einschließlich Außenflächen und Hahn-Meitner-Platz
Für die Erbringung der Leistung dürfen keine Personen eingesetzt werden, gegen die EU-Sanktionen gemäß AWG (Außenwirtschaftsgesetz) verhängt wurden. Dies betrifft sowohl Personalembargos als auch Personen, die aus Ländern der Länderliste K stammen. Es darf nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt werden. Die Überprüfung muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vertragsdurchführung abgeschlossen sein. Der Antrag auf Überprüfung der Zuverlässigkeit gem. Atomgesetz ist der Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antragsstellung, dass eine Bearbeitung unter Umständen ca. 8-10 Wochen benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienstleistungen am Standort Wannsee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kröv
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 54536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. (§ 160 GWB)