Briefdienstleistungen VI Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06082
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Briefdienstleistungen VI
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") gewährleistet die werktägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung der Briefe an die jeweiligen Dienststellen der TK sowie die tägliche Abholung der Ausgangspost, deren Frankierung, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g sowie von Briefsendungen ab 1.001 g bis 2.000 g (z.B. Maxibrief Plus).
Bielefeld
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") gewährleistet die werktägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung der Briefe an die jeweiligen Dienststellen der TK sowie die tägliche Abholung der Ausgangspost, deren Frankierung, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g sowie von Briefsendungen ab 1.001 g bis 2.000 g (z.B. Maxibrief Plus).
Münster
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") gewährleistet die werktägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung der Briefe an die jeweiligen Dienststellen der TK sowie die tägliche Abholung der Ausgangspost, deren Frankierung, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g sowie von Briefsendungen ab 1.001 g bis 2.000 g (z.B. Maxibrief Plus).
Düsseldorf, Bochum, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") gewährleistet die werktägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung der Briefe an die jeweiligen Dienststellen der TK sowie die tägliche Abholung der Ausgangspost, deren Frankierung, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g sowie von Briefsendungen ab 1.001 g bis 2.000 g (z.B. Maxibrief Plus).
Karlsruhe
Der Auftragnehmer (im Folgenden "AN") gewährleistet die werktägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Postfachleerung und -anlieferung der Briefe an die jeweiligen Dienststellen der TK sowie die tägliche Abholung der Ausgangspost, deren Frankierung, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1000 g sowie von Briefsendungen ab 1.001 g bis 2.000 g (z.B. Maxibrief Plus).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefdienstleistungen VI - Bielefeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefdienstleistungen VI - Münster
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefdienstleistungen VI - Düsseldorf, Bochum, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefdienstleistungen VI - Karlsruhe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDXE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Lose 1 und 4 (Zuschläge erteilt) gilt:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Für die Lose 2 und 3 (aufgehoben) gilt:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.