Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-043-14-IK1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin
Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin
Berlin
Die Dienstleistungen - Entgegennahme, Aufbewahrung und Bewachung sowie die Herausgabe von Bekleidung und Gegenständen - Betrieb von zwei Aufzügen im Bereich des Westeinganges des Dienstgebäudes Plenarbereich Reichstagsgebäude - Ausgabe, Rücknahme, Säuberung und Kurzunterweisung im Gebrauch von Audio-Guide-Geräten im Bereich der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes - Erbringung von logistischen Tätigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Informationsmaterialien und Räumen - Abwicklung von Buchungsanfragen spontaner Besucher wurden zusammenhängend an nur einen Auftragnehmer vergeben. Dies soll unter anderem zu Synergieeffekten im Bereich des Personaleinsatzes führen und somit zu Vorteilen für beide Vertragspartner. Die Auftraggeberin erwartet eine Rotation oder einen zeitweisen Positionstausch der eingesetzten Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit, insbesondere an sehr kalten oder sehr warmen Tagen, um die körperliche Belastung der Mitarbeiter zu minimieren. Darüber hinaus werden auch Wissen und Erfahrungen innerhalb dieser Einsatzpositionen untereinander ausgetauscht. Ausführungszeiten: Garderobendienst: 01.12.2022 - 30.11.2026 Aufzugsdienst: 01.10.2022 - 30.09.2026 Audio-Guide-Dienst: 01.11.2022 - 31.10.2026 Logistik-Dienst: 01.12.2022 - 30.11.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garderobendienst, Aufzugsdienst, Audio-Guide-Dienst und Logistik-Dienst in den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenselbold
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63505
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.