Sportstandortmarketing für die „Sportmetropole Berlin“ - Handball
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Sportstandortmarketing für die „Sportmetropole Berlin“ - Handball
Sportstandortmarketing für die „Sportmetropole Berlin“ - Handball
Sportstandortmarketing für die „Sportmetropole Berlin“ - Handball
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit c VgV kommt aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums nur ein Unternehmen in Betracht.
Sportliche / wirtschaftliche Kriterien
• Status als Olympische Sportart
• Zugehörigkeit zur höchsten deutschen Spielklasse in der jeweiligen Sportart (1. Bundesliga)
• Teilnahme an internationalen Wettbewerben
• überwiegend tägliche Aktivität in sozialen Medien mit zehntausenden Bruttokon-takten seit mind. zwei Jahren
Imagewert:
• Zuschauerschnitt über 3.000 Zuschauer pro Spiel oder einmalig über 5.000 Zu-schauer (Betrachtungszeitraum Saison 2018/2019 und 2019/2020 bis zum Be-ginn der Corona-Pandemie)
Aushängeschild der Sportmetropole Berlin:
• Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin, da die Mitgliedschaft in der Initia-tive Sportmetropole die o.g. Kriterien voraussetzt (vgl. Anlage Initiative Sportmet-ropole) kommt ausschließlich die
Füchse Berlin Handball GmbH
in Frage, da es der einzige Berliner Handballclub ist, der wegen seiner Bundesligazuge-hörigkeit und aufgrund seiner jüngsten nationalen Erfolge eine besonders hohe Strahlkraft weit über Berlin und Deutschland hinaus hat und daher große Zuschauerzahlen, im Durchschnitt über 3.000 pro Spiel, akquirieren kann und dies auch regelmäßig im Rah-men des Punktspielbetriebes tut. Zudem sind die Füchse Berlin (Füchse Berlin Handball GmbH) Mitglied in der Initiative Sportmetropole Berlin und einzige Eigentümerin der ein-getragenen Marke „FÜCHSE BERLIN“.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/