BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43558
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Bf Dresden Hbf, Sanierung Bahnsteighalle, Bauüberwachungsleistungen konst. Ingenieurbau, Elektrotechnik, Tk und LST für die vorgezogenen Maßnahmen bis 02/2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Leistungen der Bauüberwachung einschl. Vorwegmaßnahmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Bf Dresden Hbf, Sanierung Bahnsteighalle, Bauüberwachungsleistungen konst. Ingenieurbau, Elektrotechnik, Tk und LST für die vorgezogenen Maßnahmen bis 02/2022
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
zusätzliche Gestellung BÜW Modul Hauptleistungen 01-12/ 2022
Die zusätzlich notwendigen Leistungen konnten zum Zeitraum der Beauftragung der vertraglich vereinbarten Leistungen noch nicht erkannt und abgeschätzt werden, da es sich die Erfordernis der Leistung erst während der Bauausführung ergab.