22 Varizentherapie
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 Varizentherapie
Der Vertrag regelt die besondere ambulante ärztliche Versorgung im Bereich der Venentherapie – endoluminale Varizentherapie“ auf der Grundlage des § 140a SGB V.
Deutschland
Im Bereich der Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten konnte durch fortschrittliche Behandlungsmethoden die Versorgung verbessert werden. Bei der Radiofrequenz- und der Laserbehandlung von Varizen handelt es sich um minimalinvasive und daher schonendere Eingriffe als die der Regelversorgung. Die Behandlungsdauer, Erholungs- bzw. Arbeitsunfähigkeitszeiten sind gegenüber der klassischen Varizen-Operation (Stripping) deutlich kürzer.
BIG direkt gesund hat ihren Versicherten diesen Fortschritt als Sachleistung im ambulanten Bereich zur Verfügung gestellt und einen Zugang zur endoluminalen Laser- und Radiofrequenztherapie bei Varizen an den unteren Extremitäten ermöglicht. Wegen des Laufzeitendes des aktuellen Vertrags zum 20.12.2022 schreibt BIG direkt gesund den „Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Bereich der Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 2. Var. SGB V – endoluminale Varizentherapie“ neu aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate) – in Kopie;
2) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB“ – im Original.
3) Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ – im Original.
4) Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ ergeben – im Original.
* Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Als Vertragspartner kommen ausschließlich Leistungserbringer im Sinne des § 140a Abs.3 S.1 SGB V in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich hier um die Vergabe eines Auftrags über soziale Dienstleistungen gemäß § 130 Abs. 1 GWB, §§ 64 ff. VgV. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 15 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bonn
Land: Deutschland