L2v Objektplanung Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0045
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
L2v Objektplanung Straßenbau
L2v Objektplanung Straßenbau
Grundleistungen und Besondere Leistungen nach Leistungsbildern HOAI.
Bremen, im Raum Bennigsenstraße, Julius-Brecht-Allee, Stresemannstraße und Steubenstraße .
Objektplanung für den Straßenbau des Bauvorhabens "Linie 2 Verbindet"
Grundleistungen und Besondere Leistungen nach Leistungsbildern HOAI.
- Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Optionale Grundleistungen
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8: Bauoberleitung, federführende Koordination
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Der Auftragnehmer hat folgende optionalen Besondere/Zusätzliche Leistungen zu erbringen:
- Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit während der Lph 6-8,
- Bau- und Verkehrskonzept Lph. 6-8
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten Lph. 7
- Kostenkontrolle Lph. 8
- Prüfen von Nachträgen Lph. 8
- Örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2,
-Überwachung bei der Ausführung von Tragwerken Lph. 8
Die Anzahl der Teilnehmer/innen am Verfahren ist auf 3 bis 5 begrenzt, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Merkmalen des Verhandlungsverfahrens und den für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens notwendigen Ressourcen für die Durchführung sicherzustellen.
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber erfolgt zunächst dergestalt, dass alle Teilnehmer/innen auf ihre Eignung anhand der Matrix
- "Eigenerklärung Eignung" geprüft werden.
Die als geeignet eingestuften Bewerber/innen werden im Anschluss an die Geeignetheitsprüfung mit Wertungspunkten anhand der Matrizen:
- "Referenzen"
bewertet.
Mit den drei bis fünf geeigneten Bewerbern/Bewerberinnen mit den meisten Wertungspunkten wird nachfolgend das Verhandlungsverfahren aufgenommen.
Optionale Grundleistungen
- Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8: Bauoberleitung
- Leistungsphase 9: Objektbetreuung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlagevon Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschafthochzuladen. Für den
Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sindvom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagen beizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführtenPunkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1) Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf
welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen
bestehen;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
bzw. § 124 GWB in Verbindung mit § 142 GWB
3) Juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
siehe in den Teilnahmeunterlagen "Eigenerklaerung_zur_Eignung"
Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, diemit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. In Arbeitsgemeinschaften erzielte Umsätze sind gesondert mit
dem Beteiligungsanteil aufzuführen. Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise erbracht werden.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Mindestens jeweils 3 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden, mindestens 3 Millionen Personenschäden.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 1 Million EUR (netto)
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben wer-den sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen
-Referenzen des hauptverantwortlichen OP Verkehrsanlagen (Straßenbau und Gleisbau) Lph 6-7
-Referenzen des hauptverantwortlichen OP Verkehrsanlagen (Straßenbau und Gleisbau) Lph 8-9, BOL
-Referenzen des hauptverantwortlichen Bauüberwachung (Straßenbau und Gleisbau) Lph 8, öBü
siehe Auftragsunterlagen
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das aktuelle Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" des Vergabe- und
Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Abrechnung nach Planungsfortschritt, Fristen nach BGB
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden.
2. Rückfragen zu der Bekanntmachung müssen nur beantwortet werden, wenn sie unter Angabe der Auftragsbezeichnung elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens zwei Wochen (Zugang bei der Auftraggeberin) vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin gestellt werden. Außerdem müssen Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen oder Rügen oder sonstigen Mitteilungen der Auftraggeberin, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen versandt werden, beantwortet werden, wenn sie der Auftraggeberin innerhalb von zwei Tagen nach der jeweiligen Antwort / Mitteilung unter Verwendung der eben genannten elektronischen Kommunikationsmittel gestellt werden.
Spätere Rückfragen können noch beantwortet werden, wenn dies unter Abwägung der Interessen der Bewerber am Erhalt entsprechender Auskünfte und dem Interesse der Auftraggeberin an einer Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in der in dieser Bekanntmachung genannten Frist aus Sicht der Auftraggeberin geboten erscheint.
3. Die Auftraggeberin wird alle fristgerecht eingegangenen Bewerberanfragen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beantworten. Antworten auf Rückfragen oder Rügen sowie weitere Mitteilungen der Auftraggeberin werden, soweit sie Informationen enthalten, die für alle Bewerber von Interesse sind, veröffentlicht und dem Teilnehmerkreis mitgeteilt.
4. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Bekanntmachung in Verbindung mit den herunterzuladenden Unterlagen mit den genannten Angaben und Nachweise zu fertigen.
5. Die genannten Nachweise und Erklärungen müssen nicht im Original vorgelegt werden, es sei denn die in der Urkunde genannte Erklärung ist nur im Original gültig; die Vorlage von einfachen Kopien ist ansonsten ausreichend.
6. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
7. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
8. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung solche Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nicht zum weiteren Vergabeverfahren zugelassen.
Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Angaben, Nachweise und Erklärungen Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern;
im Übrigen behält sich die Auftraggeberin auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Nachforderungen vor.
9. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem nachfolgenden Inhalt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a. Benennung sämtlicher Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Email-Adresse.
b. Bekanntgabe eines für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren und den Abschluss und die Durchführung des zur Vergabe anstehenden Vertrages, Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
10 .Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern - objektiv - ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bei Bedarf ist die Auftraggeberin berechtigt, die Bewerbergemeinschaft aufzufordern, zusätzlich geeignete und nachprüfbare Angaben hierzu anhand objektiver Kriterien glaubhaft zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.
11. Die Anforderungen der Bekanntmachung gelten auch für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder.
Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen für die Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Nachweise, Angaben und Erklärungen für die wirtschaftliche und die technische Leistungsfähigkeit müssen lediglich für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Hier ist es ausreichend, wenn die Anforderungen durch alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder gemeinsam erfüllt werden.
12. Die Auftraggeberin wird, im Zuge des Teilnahmewettbewerbes die Anzahl der Bewerber so weit begrenzen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung notwendigen Ressourcen sichergestellt ist (45 Abs. 3 SektVO) und nur diese Bewerber zu Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Bei Erfüllung der Eignungsvoraussetzungen von mehr als 3 Bewerbern nimmt die Auftraggeberin ein Auswahlverfahren vor. Dabei werden die Kriterien der hochgeladenen Wertungsmatrix angewendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.