04 Dir ZS IKT Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 342_22 VoIP-UCC EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
04 Dir ZS IKT
Für die Polizei Berlin soll ein Sprachkommunikationssystem auf Basis von VoIP und UCC mit einem Umfang von ca. 22000 Anschlüssen an 84 Liegenschaften geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden. Weiterhin werden Service-, Wartungs- und Betriebsleistungen für das angebotene System ausgeschrieben.
Für die Polizei Berlin soll ein Sprachkommunikationssystem auf Basis von VoIP und UCC mit einem Umfang von ca. 22000 Anschlüssen an 84 Liegenschaften geliefert, installiert und in Betrieb genommen werden. Weiterhin werden Service-, Wartungs- und Betriebsleistungen für das angebotene System ausgeschrieben.
Eine Laufzeitverlängerung ist möglich.
Bewertung der eingereichten Referenzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Anlage 1
(s.a. Teilnahmebedingungen Kap.1 Eignungsanforderungen b) + c) )
(Mindestbedingung Umsatz)
Das Unternehmen hat im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 10 Mio. € erwirtschaftet.
(Mindestbedingung Eigenkapital)
Das Eigenkapital des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft wurde in
den letzten drei Jahren nicht mehr als 50% reduziert.
(Mindestbedingung Eigenkapitalquote)
Die Eigenkapitalquote des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft
wurde in den letzten drei Jahren nicht mehr als 50% reduziert.
(Mindestbedingung Betriebshaftpflichtversicherung)
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgendem Versicherungsschutz:
•mindestens 5,0 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
•mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden
Siehe Anlage 1
(s.a. Teilnahmebedingungen Kap.1 Eignungsanforderungen b) + c) )
(Mindestbedingung Zahl der Beschäftigten)
Mindestanzahl von 75 Mitarbeitenden für Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaften in Summe
(Mindestbedingung Systemingenieure)
Mindestanzahl von 10 Systemingenieuren für Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaften in
Summe
(Mindestbedingung Systemtechniker)
Mindestanzahl von 20 Systemtechnikern für Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaften in Summe
Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 sowie ISO/IEC 27001
Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt
Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen
Wirt-2141-BVB u. Erklärung gem. Par. 1 Abs. 2 Frauen-FVO
Wirt-2143-BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt-2144-BVB über Kontrollen und Sanktionen
Wirt-2145-BVB Umweltschutzanforderungen
Wirt-2145-2-BVB Umweltschutzanforderungen IKT-Geräte
Vertragsunterlagen nebst Anlagen gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigenVergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/20
Fax: [gelöscht]99