Programmbeauftragter zur Durchführung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Referenznummer der Bekanntmachung: IVC_12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmbeauftragter zur Durchführung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) sucht erstmalig einen Programmbeauftragten, der sie bei der Vorbereitung, Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Bund-Länder-Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ unterstützt. Der Investitionspakt ergänzt die Städtebauförderung und unterstützt die Städte und Gemeinden bei einer nachhaltigen Entwicklung von Sportstätten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Klimaschutzes.
Berlin
Der Bund hat das Bund-Länder-Programm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten mit fünf Programjahren (2020 bis 2024) aufgelegt, um mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur zu stärken.
Das Programmvolumen umfasst in Berlin 2020 rd. 10,4 Mio. Euro, 2021 rd. 7,59 Mio. Euro und 2022 rd. 11,53 Mio. Euro. Im Falle einer Weiterführung des Programms durch den Bund wird 2023 mit einem Programmvolumen von weiteren rd. 11,53 Mio. Euro und 2024 mit rd. 16,77 Mio. Euro geplant.
Fördergegenstände sind Sportstätten (bauliche Anlagen, gedeckt oder im Freien), deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden in der Regel Sportstätten in Städtebaufördergebieten, oder die in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in Programme der Städtebauförderung liegen. In besonders zu begründenden Fällen können auch Sportstätten gefördert werden, die außerhalb einer Förderkulisse liegen. Förderfähig sind die Sanierung, der Ausbau bzw. die Erweiterung einer Sportstätte. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit ist auch der Ersatzneubau förderfähig sowie in begründeten Ausnahmefällen der Neubau.
Zur Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) bei der Vorbereitung, Steuerung und Abrechnung des Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ soll erstmals ein Programmbeauftragter beauftragt werden. Der Auftragnehmer soll SenSBW insbesondere bei folgenden untergliederten Hauptaufgaben/ Leistungsbausteinen (LB) unterstützen:
1. Durchführung des Förderverfahrens (LB 1)
2. Koordination, Verfahrenssteuerung (LB 2)
3. Öffentlichkeitsarbeit (LB 3)
4. Monitoring und Evaluation (LB 4)
5. Programmvorbereitung (LB 5) - nur im Rahmen der Option 2.
Die nähere Beschreibung und Untersetzung dieser Leistungsbausteine mit jeweils einzelnen Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung (s. Anlage 01) zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Auftrag umfasst aufgrund haushaltsrechtlicher Beschränkungen zunächst Leistungen ab dem 01.12.2022 bis 31.12.2026.
Der Vertrag verlängert sich so dann jeweils um ein Kalenderjahr bis zum Abschluss der Programmjahre 2020 bis 2022, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Die Verlängerung setzt voraus, dass der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bereitgestellt hat (Haushaltsvorbehalt). Die jährliche Vertragsverlängerung gilt entsprechend auch für beauftragte optionale Leistungen.
Sofern der Bund den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten über das Programmjahr 2022 hinaus fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt) können durch den AG optionale Leistungen für das Programmjahr 2023 (Option 1 = LB 1 bis 4) sowie für das Programmjahr 2024 (Option 2 = LB 1 bis 5) beauftragt werden. Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.
Der Auftrag soll bis zum Abschluss des Programmjahres 2022 (voraussichtlich bis 31.12.2028) verlängert werden, sofern der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt).
Darüber hinaus kann der Vertrag verlängert werden, wenn durch den Auftraggeber optionale Leistungen für das Programmjahr 2023 (Option 1) bis zum Abschluss (voraussichtlich bis 31.12.2029) sowie für das Programmjahr 2024 (Option 2) bis zum Abschluss (voraussichtlich bis 31.12.2030) beauftragt werden, sofern die unter II.2.11 genannten Bedingungen erfüllt sind.
Option 1:
Ergänzung des Vertrages durch den AG um Leistungen für die Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Programmjahres 2023 bis zum Abschluss des Programmjahres 2023 entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (voraussichtlich bis 31.12.2029), sofern der Bund das Förderprogramm fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt). Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.
Option 2:
Ergänzung des Vertrages durch den AG um Leistungen für die Vorbereitung, Durchführung, Steuerung und Abrechnung des Programmjahres 2024 bis zum Abschluss des Programmjahres 2024 entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (voraussichtlich bis 31.12.2030), sofern der Bund das Förderprogramm fortführt und der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt). Der AN ist an die Erfüllung der beauftragten optionalen Leistungen gebunden.
Das Leistungs- und Honorarangebot (Angebotspreisblatt 1 gesamt - s. Anlage 081) beinhaltet neben Grundleistungen bis Abschluss der Programmjahre 2020 - 2022 (inkl. Vertragsverlängerung) auch die optionalen Leistungen (siehe II.2.11), die jeweils gesondert in den Angebotspreisblättern 1b (Option 1) und 1c (Option 2) auszuweisen sind. Die Optionen 1 und 2 fließen in die Wertung des Angebotes ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
- Der ausgewählte Bieter/ jedes Mitglied einer ausgewählten Bietergemeinschaft sowie etwaige Nachunternehmen haben zum Nachweis ihrer Identität und des Geschäftszweckes vor Vertragsschluss einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbaren Beleg (wie Steueranmeldung, GbR-Vertrag) vorzulegen.
- Die Nachweise nach III.1.3) zur Berufsausbildung, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder vergleichbare Abschlüsse (Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde oder Bescheinigung) sowie zur Berufserfahrung sind von jedem Bieter/ jedem Mitglied einer ausgewählten Bietergemeinschaft sowie etwaige Nachunternehmen mit dem Angebot zu erbringen.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:
- Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt III.1.1.1)
- Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.2.1)
- Erklärungen und Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.3.1)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 124 EU
- Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, siehe Angaben unter Punkt VI.3.1) nachgewiesen werden.
Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die unter III.1.2.1) und III.1.3.1) angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 124 EU auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer.
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
- Beim Umsatz des Unternehmens (2019 bis 2021) für vergleichbare Leistungen wird ein Mindestumsatz in Höhe von mindestens 250 T Euro (netto/Jahr) gefordert.
- Für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung wird eine Mindestdeckung in Höhe von 1,0 Mio Euro für Personenschäden und 500 T Euro für Sachschäden gefordert.
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
- Angabe geeigneter Referenzen zu ZWEI Referenzprojekten (dar. Auswahl einer Referenz zu Erfahrungen der Steuerung eines Programms der Stadtentwicklung/Stadterneuerung sowie einer Referenz zu Erfahrungen in der baufachlichen Plausibilitätsprüfung) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021), maximal der letzten 5 Jahre (2017 bis 2021), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitraums sowie Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber) gem. BEWERBERBOGEN REFERENZEN (s. Anlage 10),
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter, dar. Führungskräfte/ Leitung des Büros/Unternehmens, dar. mit Hochschul-/ Fachschulabschluss. Diese Angaben sind nicht von Unterauftragnehmern zu erbringen,
- Angaben zum einzusetzenden Projektteam, dar. Name, berufliche Qualifikation gem. BEWERBERBOGEN PROJEKTTEAM (s. Anlage 09), Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise* (FS-/HS-Abschluss) unter Beachtung von III.1.1.1) in den Fachrichtungen: Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Städtebau, Architektur, Geographie, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften, Betriebswirtschaft oder vergleichbare Studiengänge einer einschlägigen Fachrichtung.
*) Dazu ist vom Bieter eine gesonderte Datei (Dateiname: Nachweis_Qualifikationen.pdf) mit Kopien der Urkunden und Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen und über die Vergabeplattform hochzuladen.
- Die Verfüg- und Erreichbarkeit des Bieters für den AG sowie eine Vertretungsregelung sind schriftlich im Angebot auf nicht mehr als einer A 4 Seite darzustellen.
- Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
- Mindestanforderung für die Projektleitung (Angaben für Projektleitende: mindestens 2 Jahre relevante Berufserfahrung in projektleitender Funktion (Nachweis durch mind. 2 persönliche Referenzen) nach einer abgeschlossenen Hochschul-oder Fachhochschulausbildung mit Nachweis (Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde),
- Mindestanforderung für verantwortliche Projektmitarbeitende und ggf. weitere Mitarbeitende: mindestens 1 Jahr relevante Berufserfahrung in der Projektmitarbeit (Nachweis durch mind. 1 persönliche Referenz) nach einer abgeschlossenen Hochschul-oder Fachhochschulausbildung mit Nachweis (Kopie des jeweiligen Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde).
Allgemeine Grundlage der Beauftragung des Programmbeauftragten und der Auftragsbearbeitung sind:
- VV Investitionspakt Sportstätten, abrufbar unter: https://investitionspakt-sportstaetten.de/programm/weitere-informationen
- VV Städtebauförderung, abrufbar unter: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Grundlagen/RechtlicheGrundlagen/RechtlicheGrundlage_node.html
- AV Stadterneuerung, abrufbar unter: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/gesetze.shtml
- Corporate Design der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen http://www.stadtentwicklung.berlin.de/downloads/index.shtml
- Barrierefreie- Informationstechnik Verordnung (BITV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html
- Zentrale Vorgaben der Landesredaktion für Webauftritte und Online-Anwendungen
Abschnitt IV: Verfahren
4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretenden des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für die Eignung der Bieter gemäß den §42 und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB verlangt:
- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, siehe Formblatt Wirt 124 EU
- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, siehe Formblatt Wirt 124 EU.
Es wird der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, siehe Formblatt Wirt 124 EU.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zuvor eine elektronische Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts durchführen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
- Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur elektronisch in Textform zulässig. Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist.
Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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