Entwicklung einer städtebaulich-freiraumplanerischen und verkehrsplanerischen Rahmenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: BSW-VVT EU-LP1-908/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer städtebaulich-freiraumplanerischen und verkehrsplanerischen Rahmenplanung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Entwicklung einer Rahmenplanung für den Bereich des Zentrums Wandsbek.
Für den Rahmenplan sollen die verkehrlichen, freiraumplanerischen und städtebaulichen Potenziale und Entwicklungen analysiert und anschließend in eine Gesamtvision für den Bearbeitungsraum überführt werden. Der vollendete Rahmenplan wird eine tragende Vision für eines der wichtigsten Zentren Hamburgs darstellen, an der sich die zukünftigen städte-baulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Entwicklungen in diesem Bereich orientieren werden.
Rund um das Zentrum Wandsbek existiert eine Vielzahl von räumlichen Entwicklungen, die in einer ganzheitlichen Betrachtung untersucht werden sollen. Die bereits durch Planungen u.a. am Wandsbeker Tor bestehenden städtebaulichen Entwicklungsansätze, die verkehrli-chen Entwicklungen rund um die Wandsbeker Chaussee (unter Berücksichtigung des be-zirklichen Magistralengutachtens), der S4 Ausbau und der mögliche Ausbau der Güterum-gehungsbahn zu einer ÖPNV Trasse bilden den Anlass zur Vergabe des Rahmenplans. Alle genannten künftigen Entwicklungen haben Auswirkungen auf den umliegenden Raum. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung ist es möglich, die Auswirkungen der einzelnen Pro-jekte sinnvoll mit der Entwicklung des umliegenden Stadtraums zu verknüpfen.
Referenzen für den Nachweis der Eignung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Auftraggebers, Aufstellung der erbrachten Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung):
45,5 % Referenz Studie
19,5 % Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
14,0 % Qualifikation und Erfahrung in Städtebau / Architektur
10,5 % Qualifikation und Erfahrung in Landschaftsplanung
10,5 % Qualifikation und Erfahrung in Verkehrsplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag (Formblatt VV-Bau Anlage 5-130) sind die folgenden bereitgestellten Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
• Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt VV-Bau Anlage 5-140) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (nebst Bescheinigungen/Anlagen)
• Eigenerklärung zur Tariftreue (Formblatt VV-Bau Anlage 5-330)
• Bescheinigung Berufshaftpflichtversicherung über mind. die Deckungssummen (siehe III.1.2)
• Versicherung der Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Auftragsverarbeitung
• Eigenerklärung zu den EU-weiten Russland-Sanktionen (Erklärung, dass der Bewer-ber nicht zu den in Art in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Be-zug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
• Qualifikation: Personal mit der Qualifikation Städtebau (Gestaltung und Baukonstruk-tion) oder Architektur verfügen. Nennung und Nachweis der Qualifikation der Mitarbei-ter/innen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Qualifikation: Personal mit der Kompetenz in den Fachbereichen Landschaftsplanung und Verkehrsplanung verfügen. Nennung und Nachweis der Qualifikation der Mitar-beiter/innen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Nachweise der Qualifikation Fachplaner gem. § 75 VgV: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung kann auch auf andere Weise, wie z.B. Eintragung als Architekt bei einer Architektenkammer, nachgewiesen werden:
a) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu tragen
oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin tätig zu werden.
b) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine(n) verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
c) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
• Referenzen für den Nachweis der Eignung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Auftraggebers, Aufstellung der erbrachten Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung) gemäß Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen bei Bedarf einzureichen:
• Erklärung Bewerbergemeinschaft (Formblatt VV-Bau Anlage 5-150 (Anlage 6))
• Leistung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-160)
Verhältnis der Leistungserbringung Bieter und Nachunternehmer: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern erbringen zu lassen, so sind diese Leistungsteile zu benennen, sodass der Anteil der Eigenleistung sowie der Anteil der Leistung von Nachunternehmern im Verhältnis zur Gesamtleistung ersichtlich wird
• Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formblatt VV-Bau Anlage 5-170 (Anlage 7))
• Leistung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formblatt VV-Bau 5-180)
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Formblatt VV-Bau 5-190 (Anlage 8))
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Formatlayout der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen elektronisch einzureichen. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 7 Abs. 3 des Vertragsentwurfes).
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über die Bereitstellung folgender Deckungssummen im Auftragsfall, mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 150 TEUR für sonstige Schäden.
Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln (in der jeweiligen Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt VV-Bau Anlage 5-140) anzugeben.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
siehe oben III 1.1
• Qualifikation: Personal mit der Qualifikation Städtebau (Gestaltung und Baukonstruk-tion) oder Architektur verfügen. Nennung und Nachweis der Qualifikation der Mitarbei-ter/innen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Qualifikation: Personal mit der Kompetenz in den Fachbereichen Landschaftsplanung und Verkehrsplanung verfügen. Nennung und Nachweis der Qualifikation der Mitar-beiter/innen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Referenzen für den Nachweis der Eignung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Auftraggebers, Aufstellung der erbrachten Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung) gemäß Bewertungsmatrix Eignungskriterien.
• Qualifikation: Personal mit der Qualifikation Städtebau (Gestaltung und Baukonstruk-tion) oder Architektur verfügen. Nennung und Nachweis der Qualifikation der Mitarbei-ter/innen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Qualifikation: Personal mit der Kompetenz in den Fachbereichen Landschaftsplanung und Verkehrsplanung verfügen. Nennung und Nachweis der Qualifikation der Mitar-beiter/innen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweise der Qualifikation Fachplaner gem. § 75 VgV: Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung kann auch auf andere Weise, wie z.B. Eintragung als Architekt bei einer Architektenkammer, nachgewiesen werden:
a) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu tragen
oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin oder Stadtplaner/Stadtplanerin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin tätig zu werden.
b) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine(n) verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
c) Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Im Detail siehe Auftragsunterlagen, insbesondere: Leistungsbeschreibung (Anlage 1), Vertragsentwurf (Anlage 9.1) sowie der Vertrag zur AUftragsverarbeitung gemäß DSGVO (Anlage 9.2)
1) Die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer verpflichtet sich der Auftraggeberin gegenüber zu einer ordnungsgemäßen Ausführung ihrer/ seiner Leistungen nach dem allgemeinen Stand der einschlägigen Wissenschaft und Rechtsprechung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik; weiterhin, dass die Ergebnisse, Beurteilungen und fachlichen Empfehlungen für den vorgesehenen Zweck brauchbar und vollständig sind. Dies bestätigt sie/ er durch eigenhändige Unterzeichnung des Berichtes und sonstiger Unterlagen.
(2) Die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer wird die Auftraggeberin auch von allen Ansprüchen freihalten, die ein Dritter aus Nichtbeachtung von Absatz 1 stellen kann.
(3) Die Verschuldenshaftung - mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - wird, sofern die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht eine höhere Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die dann eintritt, je Schadensfall begrenzt auf Euro 1.000.000 bei Personenschäden Euro 150.000 bei sonstigen Schäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme. Die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Versicherung ist der Auftraggeberin von Vertragsabschluss an auf Anforderung nachzuweisen. Vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes hat die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Leistungen der Auftraggeberin.
(4) Die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer haftet ebenfalls für Schäden, die der Auftraggeberin durch Nichteinhaltung der vereinbarten Termine aus Gründen entstehen, die die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer zu vertreten hat.
(5) Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin/ der Auftragnehmer mit allen für das Projekt eingeplanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin an den Auftaktterminen (Kick-Off) teilnimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.