Betreuung und Weiterentwicklung der BSR App Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002773
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung und Weiterentwicklung der BSR App
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Betreuung und Weiterentwicklung der BSR App.
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Berliner Stadtreinigung
Ringbahnstraße 96
12013 Berlin
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der BSR App durch einen externen Dienstleister. Der Leistungsgegenstand umfasst die folgenden zwei wesentlichen Kernaufgaben. Die erste Kernaufgabe besteht in der technischen Betreuung und Wartung aller zum Betrieb der BSR App
notwendigen Anwendungen und Services des App Servers. Die zweite Kernaufgabe umfasst die strategische Beratung, Konzeption, Design und Weiterentwicklung der bestehenden BSR App. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil C).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage 1.1)
- ggf. Erklärung Bietergemeinschaft (Teil A, Anlage 1.2)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A Anlage 4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes für die ausgeschriebenen Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (über Teil A, Anlage A2)
- Einreichen einer aussagekräftigen Unternehmensbeschreibung zur unternehmensüblichen Arbeitsweise und Unternehmensphilosophie (Teil A, Anlage A2, Pkt. 6)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und jeweils einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (Teil A, Anlage A3)
- Abgeforderte Unterlagen und Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung von Ausschlusskriterien notwendig sind; gemäß Anforderungstabelle Teil C Anlage C2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung der Angebote sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.