Entwicklung von Softwaresystemen innerdienstliche Verwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung von Softwaresystemen innerdienstliche Verwaltung
Die für diese Ausschreibung zu erbringenden Leistungen bestehen in der Umsetzung/Entwicklung von Softwaresystemen für digitale querschnittliche Verwaltungsleistungen auf Basis des Low-Code-Framework formsflow.ai sowie ggf. des temporären fachtechnischen Betriebs dieser Softwaresysteme im Rahmen eines Probewirkbetriebs (Pilotphase) sowie ggf. Unterstützungsleistungen zum Aufbau und zum Start des laufenden Betriebes des Technologie-Stacks formsflow.ai, inkl. Architekturmanagement zur bedarfsweisen Ergänzung des definierten Technologie-Stacks bzw. Unterstützungsleistungen im Fall der Änderung der Betriebsumgebung.
Stuttgart
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Unternehmensdarstellung: Für die Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung auf bis zu drei DIN-A4 Seiten durch den Bewerber zu ergänzen, aus dem das Unternehmensprofil mit seinen Schwerpunkten erkennbar ist (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort).
3. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
4. Unternehmensreferenzen I
5. Unternehmensreferenzen II
zu Eignungskriterium 4: Mind. 3 Referenzen über
- die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen im Bereich der Umsetzung von Serviceprozessen inkl. Sachbearbeiter-Backend/ Service Portal für Antragsteller
- in den letzten 3 Jahren (d. h. Erbringung der wesentlichen Leistun-gen im Zeitraum zwischen 01. September 2019 und Angebotsabgabe);
- davon muss mind. 1 Referenz ein Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) aufweisen
zu Eignungskriterium 5: Mind. 1 Referenz über
- die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbaren Leistungen auf Basis der Nutzung des Frameworks formsflow.ai
- in den letzten 3 Jahren (d. h. Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum zwischen 01. September 2019 und Angebotsabgabe);
- Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.