Reinigungsleistungen einschl. Abfallmanagement WE 2231 Neues Kreuzberger Zentrum (NKZ), Berlin
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen einschl. Abfallmanagement WE 2231 Neues Kreuzberger Zentrum (NKZ), Berlin
Die gewobag beabsichtigt, die erforderlichen Reinigungsleistungen (einschl. Müllmanagement) für die Liegenschaft "Neues Kreuzberger Zentrum, Berlin" an einen Dienstleister zu beauftragen.
Berlin
Die gewobag beabsichtigt, sämtliche bei den folgenden Objekten anfallenden Reinigungsleistungen, Grünpflegeleistungen und Winterdienstleistungen auf Dienstleister zu übertragen:
• Objekt: Neues Kreuzberger Zentrum, Berlin
o Skalitzer Str. 133, 134, 134A, 135, 135 A
o Reichenberger Str. 174, 175, 177
o Adalbertstr. 3, 4, 96, 97, 98
• Reinigungsflächen in qm:
Glasreinigung (120 qm)
Reinigung
• Innen: ca. 4.300 qm
• Außen: ca. 7.800 qm
Grünpflege: ca. 400 qm Vegetationsfläche
Winterdienst: ca. 1.400 qm Maschinenreinigung, ca. 670 qm Handreinigung
Müllmanagement
Ziel ist es, die Ordnung, die Sicherheit, die Sauberkeit und die Hygiene in den zu bearbeitenden Bereichen sicherzustellen. Dazu gehört auch die anteilige Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den AN.
Gleichzeitig sollen möglichst umweltverträgliche Materialien und Verfahren angewandt werden, die dennoch ein Optimum an Sicherheit, Sauberkeit und Effizienz gewährleisten.
Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. des Werkvertrags nebst seinen Bestandteilen.
Die gewobag weist explizit auf Folgendes hin:
• Die Leistungstage gem. Anlage 06 – Muster Jahresplan sind zwingend bei der Kalkulation zu beachten. Bspw. ist die Silvesterreinigung unabhängig davon zu erbringen, ob der Silvester/Neujahr auf einen Samstag, Sonntag oder einen sonstigen Feiertag fallen. Auch das Müllmanagement ist an einem Sonntag zu leisten.
• Die Reinigung der Großgaragen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
• Die gewobag gibt Mindestdeckungssummen für die Haftpflichtversicherung vor, vgl. Ziffer VI.3)2). Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die bei Ihnen bestehenden Deckungssummen ggfs. anzupassen.
• Die Liegenschaft befindet sich in einem „Quartier mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf“. Nach dem Ist-Zustand ist davon auszugehen, dass die Gebäudereinigungs-Pos. 1.1.1 (4x pro Woche) und 1.1.4 (5x pro Woche (montags bis freitags)) abgerufen werden wird. Die gewobag behält sich daher einen optionalen Abruf der Leistungen vor, beauftragt jedoch nur jeweils eine Reinigung nach Position 1.1.4 und eine Reinigung nach Ziffer 1.1.5. In dem Preisblatt sind daher die jeweiligen Angebotspreise für jeweils eine Reinigung einzutragen. Das Muster Jahresplan ist entsprechend gestaltet.
Der AG hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Das jeweilige Optionsrecht des AG gilt als ausgeübt, wenn dem AN nicht spätestens 3 Monate vor Beginn des betreffenden Optionszeitraums ein Widerspruch des AG gegen die Vertragsverlängerung zugeht.
Der Auftraggeber behält sich insb. vor, die Leistungsintervalle der Positionen 1.1.1 und 1.1.4 des Leistungsverzeichnisses anzupassen, vgl. Ziffer II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Die Gewobag prüft den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021, die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2019 bis 2021 eingesetzter Mitarbeiter (Objektleiter/Vorarbeiter/Reinigungskraft).
Ziffer 4.2.3 - Referenzen:
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Unter einer Referenz versteht die Gewobag eine Liegenschaft bzw. eine örtlich zusammenhängende Liegenschaftsgruppe, für welche durch einen Auftragnehmer eine Reinigungsleistung durchgeführt wurde.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und
zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Pro Bieter/pro Bietergemeinschaft werden jeweils maximal 10 Projektreferenzen berücksichtigt.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
• Beschreibung der erbrachten Leistungen (Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Fläche)
• Referenz umfasst Reinigung von Gemeinflächen (innen und außen), Pflege von Grünflächen oder Winterdienst bei Miet- und Eigentumswohnanlagen und/oder Bürogebäude (einschl. Mischnutzung) oder Objekten mit höheren Anforderungen (z.B. Kliniken, Seniorenwohnheimen)
• Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
• Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2017)
Leistungsspezifische Mindestanforderungen:
Der Bieter muss über alle wertungsfähigen Referenzen hinweg mindestens die Erbringung folgender Leistungen nachweisen:
• Glasreinigung (mind. zwei Mal)
• Reinigung (innen und außen) (mind. zwei Mal)
• Grünpflege (mind. zwei Mal)
• Winterdienst (mind. zwei Mal)
• Müllmanagement (mind. zwei Mal)
Objektspezifische Mindestanforderungen:
Der Bieter hat ferner nur dann den Nachweis der Eignung nach dieser Ziffer erbracht, wenn er in einer (einzigen) Referenz nachweist, mindestens einmal vergleichbare Leistungen (Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) mit sämtlichen leistungsspezifischen Mindestanforderungen sowie mit folgenden objektspezifischen Anforderungen erbracht zu haben (alle leistungsspezifischen und objektspezifischen Mindestanforderungen in einem Objekt!):
• Reinigungsfläche des Referenzobjekts entsprach mindestens der in dem gegenständlichen Projekt zu reinigenden Fläche, vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung.
• Referenzobjekt muss sowohl Wohn- als auch Gewerbemietflächen aufweisen
• Referenzobjekt in einem „Quartier mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf“ (oder vergleichbarer Einstufung)
• Müllmanagement muss (zumindest teilweise) auch für Gewerbe erbracht worden sein
Einhaltung der Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG, des MiLoG sowie des AÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
gewobag, Alt-Moabit 101A, 10559 Berlin
Keine öffentliche Submission der Angebote. Weder Bieter noch deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 04.10.2022, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind, vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Bieter/Bietergemeinschaft muss erklären,• er/sie den Nachweis einer bestehenden Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie eine Umweltschadenversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (dreifach maximiert/Versicherungsjahr)
o für Personen- und Sachschäden: EUR 2,5 Mio.
o für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden, Umweltschäden): EUR 0,5 Mio.
sowie einen angemessenen Schutz für Tätigkeitsschäden
und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
4) Objektbesichtigung
Interessierte Unternehmen können Termine für eine Ortbesichtigung in KW 38/39 vereinbaren unter: [gelöscht].
Die interessierten Unternehmen müssen die Teilnehmer (max. drei) mindestens 48 Stunden vor Beginn des Termins namentlich benennen. Die für die interessierten Unternehmen teilnehmenden Personen werden erfasst. Die Teilnehmer müssen sich dazu im Rahmen vor Beginn der Ortsbegehung in eine Liste eintragen.
Die im Land Berlin geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind strikt zu beachten.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen wird der AG während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse.
Für die Beantwortung ggfs. entstehender Fragen gelten die Regelungen nach dieser Ziffer VI.3)1).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).