Barrierefreier Ausbau U-Bahn-Haltestelle Hudtwalkerstraße - Lieferung, Einbau und Wartung eines Aufzugs Referenznummer der Bekanntmachung: 258418

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Barrierefreier Ausbau U-Bahn-Haltestelle Hudtwalkerstraße - Lieferung, Einbau und Wartung eines Aufzugs

Referenznummer der Bekanntmachung: 258418
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313100 Installation von Aufzügen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Einbau und Wartung eines Personen-Seilaufzuges für den barrierefreien Umbau der U-Bahn-Haltestelle Hudtwalkerstraße.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Aufzugsanlage bedient insgesamt zwei Haltepunkte und führt von der Ebene Schalterhalle (Straßenniveau) auf den oberirdischen Bahnsteigbereich. Der Fahrkorb ist in den Abmessungen 2,10 m x 1,10 m als Durchlader geplant.

Die Aufzugsanlage wird entsprechend den gültigen Normen und Gesetzen sowie den Richtlinien der Hamburger Hochbahn AG ausgeführt. Die Anlage ist entsprechend dieser Richtlinien und den gültigen Regelwerken mit behindertengerechter Ausstattung nach EN 81-70 mit Bedien- und Anzeigeeinrichtungen entsprechend EN 81-70 Anhang G als transparente Aufzugsanlage für den Betrieb im verglasten Fahrschacht geplant.

Als Antrieb ist aufgrund der baulichen Möglichkeiten unter Nutzung der energetischen Vorteile ein frequenzgeregeltes Seilantriebssystem mit getriebelosem Antrieb vorgesehen. Das Führungssystem und das Gegengewicht sind hierbei seitlich neben dem Fahrkorb angeordnet. Die Aufstellung des Frequenzumformers und des Bremswiderstandes sowie des Schaltschrankes mit Evakuierungspaneel ist im Aufzugmaschinenraum geplant, der seitlich neben dem Fahrschacht in der unteren Zugangsebene liegt. Der Zugang zum Aufzugmaschinenraum erfolgt über eine ausreichend bemessene Tür.

Die Entrauchung wird über das Aufzugsdach vorgesehen. Diese erfolgt mittels Zuluft über die Schachttür. Der freie Querschnitt der Entrauchungsöffnung muss gem. Landesbauordnung insgesamt 2,5% der Schachtgrundfläche, jedoch mindestens 0,1 m² betragen. Bei einem Schachtmaß von 2,70 m x 1,90 m wird ein freier Querschnitt von mindestens 0,128 m² gefordert.

Die Evakuierung erfolgt über das Evakuierungspaneel. Die Anlage ist zur Evakuierung mit einer USV ausgestattet, die der Bremslüftung dient. Über entsprechende Bedienelemente erfolgt im Evakuierungsfall das elektrische Öffnen der Haltebremse, sodass sich der Fahrkorb lastabhängig, je nach Fahrkorbstellung, in die obere oder untere Ebene bewegt. Bei Lastausgleich, also bei ungünstiger Stellung des Fahrkorbes, muss durch den Einsatz von Beschwerungen, z.B. durch Sandsäcke o. Ä., eine Lasterhöhung auf der Fahrkorbseite erzeugt werden, um den Fahrkorb in die untere Ebene zu bewegen. Die Planung sieht vor, dass vorzugsweise bauartgeprüfte Systeme zum Einsatz kommen.

Die gesamte Anlagentechnik ist als Sonderanlage mit Komponenten im marktüblichen Standard berücksichtigt, so dass eine wirtschaftliche Lösung zur Ausführung kommt. Die Lastabtragung der sich aus den Anlagenbetrieb ergebenden Lasten erfolgt über eine ausreichend dimensionierte Konstruktion aus Querriegeln und Stützen vorzugsweise als Konstruktion aus Quadrat- und Rechteckrohren.

Denkmalpflegerische Aspekte wurden bei der Planung untersucht sowie bauliche Zwänge beachtet.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 056-147765
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/09/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lutz-aufzuege.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeanträge:

Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.2) und III.1.3) sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen.

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen.

Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.2) und III.1.3) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE36R4N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2022