HN Sülmertor, Bahnsteigerneuerung, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61123
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HN Sülmertor, Bahnsteigerneuerung, Planungen
Am Haltepunkt Heilbronn Sülmertor werden die Bahnsteige erneuert. Im gegenständlichen Verfahren werden dazu die Planungsleistungen ausgeschrieben.
Heilbronn
Planungsleistungen Verkehrsanlagen, Baugrund und Geotechnik, Vermessung, LST-Planung, OPl Ingenieurbauwerke
Die Planung ist ein iterativer Prozess. Sollte sich die Notwendigkeit weiterer Teilleistungen ergeben, verlängert sich der Planungszeitraum.
stufenweise Beauftragung der HOAI-Leistungsphasen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung gemäß nachfolgender Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/ Nachweise siehe Punkt VI.3.
Nachstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wir erklären,
01) dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
02) dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§123 ff. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von §122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§122 bis 124 GWB zu übermitteln.
03) die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, §19 Mindestlohngesetz oder §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung gemäß nachfolgender Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/ Nachweise siehe Punkt VI.3.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
04) Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen (§124, Abs. 1, Nr. 3 GWB).
Nachweise/ Erklärungen:
05) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar (ist diesem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen)
06) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
07) Erklärung über die vorhandenen Erfahrungen der Ausführung von Vermessungsleistungen für BIM-Projekte im Eisenbahnverkehrswesen; 1ne Referenz mit mind. 5 Mio. Bauvolumen (netto), aus den vergangen 24 Monaten.
08) Erklärung über die vorhandenen Erfahrungen in der Aufnahme und Verarbeitung von Punktwolken für BIM-Projekte im Eisenbahnverkehrswesen; 1ne Referenz mit mind. 5 Mio. Bauvolumen (netto), aus den vergangen 24 Monaten.
09) Erklärung über die vorhandenen Erfahrungen im Bereich Baugrunduntersuchungen im Eisen-bahnverkehrswesen; 1ne Referenz mit mind. 5 Mio. Bauvolumen (netto), aus den vergangen 24 Monaten.
10) Der verantwortliche Projektleiter Verkehrsanlagen (bzw. Gesamtprojektleiter), muss anhand eines Lebenslaufs mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in dieser Position nachweisen.
Erklärungen/ Nachweise bzgl. der Erfüllung der BIM-spezifischen Eignungskriterien der DB Station & Service AG:
11) Vorhandensein von mind. einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert).
12) Verfügbarkeit von mind. einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter)
13) Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt mit mindestens 5 Mio. Euro (netto) Bauvolumen aus den vergangenen 24 Monaten oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM Methodik wie z. B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren.
14) Verfügbarkeit von mindestens einem als BIM-Koordinator/in befähigten Mitarbeiter/in. Befähigt zum BIM-Koordinator/in sind zertifizierte/ qualifizierte BIM-Koordinatoren oder Mitarbeiter/innen mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung als BIM-Koordinator/in
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Siehe III.2.2) sowie unter Anlage 00.2 Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch.-/ Ing.-Leistungen.
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/ Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 22FEI61123 herunterzuladen.
Siehe dazu die Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Siehe dazu die Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, das die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang vertritt. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber allen Gemeinschaftsmitgliedern an das bevollmächtigte Mitglied zu leisten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/ Ing.-Leistungen zu entnehmen:
15) Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlagen, Produkte/ Leistungen: Bahnsteige
16) Planung Leit- und Sicherungstechnik: Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
17) Beispiel Planung Oberleitungsanlagen: Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
18) Planung elektrotechnische Anlagen: Planung von elektrischen Energieanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 00 beigefügte Teilnahmeantrag ist ausgefüllt und unterzeichnet innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen.
Wir erklären,
19) dass wir einhalten werden
-den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads), oder
-oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder
-oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für uns festlegen.
20) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
21) dass wir nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.
22) dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
- versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
- irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.