Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Abfertigungsservice für DB Sicherheit GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2259809
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Abfertigungsservice für DB Sicherheit GmbH
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Mitarbeiter:innen im Abfertigungsservice für DB Sicherheit GmbH. Diese Personaldienstleistungen werden als
klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens
HF3/22/002 sollen Rahmenverträge für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2025, mit zweifacher
optionaler Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, geschlossen werden
Berlin
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Mitarbeiter:innen im Abfertigungsservice für DB Sicherheit GmbH. Diese Personaldienstleistungen werden als
klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens
HF3/22/002 sollen Rahmenverträge für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2025, mit zweifacher
optionaler Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, geschlossen werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personalüberlassung von Mitarbeiter:innen im Abfertigungsservice für DB Sicherheit GmbH
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.