Projekt Campus Nord (Trinkwasserversorgung) Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Campus Nord (Trinkwasserversorgung)
Der Auftraggeber plant auf seiner Liegenschaft in 10969 Berlin, Kommandantenstraße 18, die komplette Neugestaltung aller nördlichen Freiflächen und Höfe. Die Fläche beläuft sich auf ca. 10.000 m². Die unternehmensinterne Bezeichnung für das Projekt lautet „Campus Nord“. Die Maßnahmen umfassen Freianlagen, ein Lager-, Gefahrstoff- und Entsorgungsgebäude („LGE“) sowie diverse technische Anlagen im Rahmen von Teilprojekten. Innerhalb des überwiegend modernen Gebäudebestandes soll der Wandel von einem handwerklich geprägten Industriebetrieb zu einem innovativen Hochtechnologie- Unternehmen ablesbar werden. Der Campus Nord – einschließlich der ebenfalls neu zu gestaltenden Freianlagen - soll in jeder Beziehung, sowohl funktional als auch ästhetisch auf ein einheitlich hohes Niveau gebracht werden, das dem Stellenwert und dem Charakter des Unternehmens gerecht wird. Die vorliegende Beschaffung betrifft die Trinkwasserversorgung.
Berlin
Vergabeeinheit 23 "Trinkwasserversorgung" Allgemeine Bestandsbeschreibung:
Die Trinkwasserversorgung auf dem Gelände der Bundesdruckerei wird derzeit über 5 Einspeisepunkte aus dem öffentlichen Netz versorgt. Die auf dem Gelände der Bundesdruckerei befindliche Feuerlöschringleitung erstreckt sich über den Campus-Nord und Süd und hat an einzelnen Stellen eine direkte Verbindung zum Trinkwassernetz.
Öffentliche Erschließung Trinkwasser:
Die Erschließung des Gebäudes 2 mit Trinkwasser erfolgt aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Dabei erfolgt die Anbindung an die Bestandstrinkwasserleitung im Bereich der Beuthstraße, im nördlichen Teil der Bundesdruckerei und wird durch den öffentlichen Versorger realisiert.
KG410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen:
Das Trinkwassernetz der Bundesdruckerei ist vollständig von dem Feuerlöschring zu trennen. Die Planung der Löschwasserversorgung ist nicht Bestandteil dieses Teilprojekts.
Ein neuer Hausanschluss in dem Gebäude 2 ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt die Trennung des Geländes in Campus Nord zu Campus Süd.
Der neu zu errichtende Trinkwasserhausanschluss erfolgt aus dem öffentlichen Trinkwassernetz in der Dimension DN 80 und versorgt die Gebäude im Norden des Geländes. Zusätzlich wird über den neuen Hausanschluss die Versorgung und Nachspeisung der Löschwasserzisternen im Gebäude 56 ermöglicht.
Der Bestandstrinkwasserverteiler im Gebäude 2 wird durch die zu errichtende Trinkwasserleitung neu angeschlossen. Die Verlegung der Trinkwasserleitung erfolgt von dem Kellergeschoss des Gebäudes 2 über einen Medientunnel zu den Gebäuden 20, 24, 25 und 56.
Die Trinkwasserhausanschlüsse im Gebäude 4 und 29 werden von den Berliner Wasserbetrieben reduziert. Zusätzlich sollen die beiden Trinkwasserverteiler erneuert und die Bestandsstränge wieder angebunden werden. Die Trinkwasserverteilung im Untergeschoss des südlichen Teils der Bundesdruckerei wird teilweise erneuert.
Nach Fertigstellung der Trinkwasserinstallationsarbeiten sind stillgelegte Rohrleitungen vollständig zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen. Zusätzlich sind auf dem Gelände auch Rohrleitungen aus dem Erdreich zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Campus Nord (Trinkwasserversorgung) (ECA-2022-069)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Ziffern II.1.7) und V.2.4): Eine Angabe der Auftragswerte erfolgt nicht, weil dies die legitimen Geschäftsinteressen des erfolgreichen Bieters (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) sowie den fairen Wettbewerb künftiger Vergaben dieser Aufträge beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Bonn
Land: Deutschland