Rahmenvertrag über die Lieferung von DELL/EMC Storagesystemen Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-085
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von DELL/EMC Storagesystemen
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Storagesysteme unterschiedlicher Leistungsklassen sowie betriebsnahe Software und deren Ausstattungsbausteinen sowie zugehörige Software und Services. Der Rahmenvertrag wird über Lieferung und Service dieser Komponenten abgeschlossen.
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Storagesysteme unterschiedlicher Leistungsklassen sowie betriebsnahe Software und deren Ausstattungsbausteinen sowie zugehörige Software und Services. Der Rahmenvertrag wird über Lieferung und Service dieser Komponenten abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von DELL/EMC Storagesystemen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6R6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind".