Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz und Mobilfunk Referenznummer der Bekanntmachung: VV 107-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz und Mobilfunk
Telekommunikationsdienstleistungen für Festnetz und Mobilfunk
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20246 Hamburg
Der aktuelle Provider des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf UKE versorgt zurzeit alle Gebäude des UKE Campus in 20246 Hamburg, Martinistraße 52 mit Anschlüssen zum öffentlichen Festnetz sowie Mobilfunk (Telefonie und Datendienst). Nebenstellen dieser Standorte sind derzeit ebenfalls über die zentrale UKE-Rufnummer an das öffentliche Telekommunikationsnetz angebunden.
Mit ca. 6.000 Teilnehmern nutzt das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) derzeit auf dem Klinikgelände in Hamburg 26 ISDN-Primärmultiplex-Anschlüsse.
Die Mobilfunkversorgung für ca. 6.500 Smartphones und Feature Phones des UKE erfolgt z.Zt. über eine Base Transceiver Station (BTS) auf dem Campus, über externe BTS und mehrere Gebäude-Inhouse Antennenanlagen mit entsprechender Provider-Hardware zur Einspeisung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Telekommunikationsdienstleistungen Festnetz und Mobilfunk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vodafone.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6RH5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.