Qualifizierungssystem für Abfall und Boden - QS-DG-002

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE243314560
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg-port-authority.de/de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.hamburg-port-authority.de/de/hpa-360/beschaffung/ausschreibungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://hamburg-port-authority.synertrade.com
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem für Abfall und Boden - QS-DG-002

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Qualifizierungssystem ist thematisch grundsätzlich in die Rubriken Abfall und Boden aufgeteilt. Den Rubriken sind Leistungsbereiche und Abfall-Boden-Schwerpunktbereiche zugeordnet.

Das Qualifizierungssystem bezieht sich auf Abfälle im Sinne des KrWG und alle schütt- bzw. fließfähigen Böden.

* Behandlung und Entsorgung von Abfällen

* Transporte von Böden und Abfällen mit/ohne: -Behältergestellung, -Lade- / Umschlageinheit, -Aufhaldung

* Aufbereitung von Böden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Leistungsbereiche

Leistungsbereiche (LB) beschreiben die Tätigkeiten, welche in Zusammenhang mit Abfällen bzw. Böden ausgeführt werden können.

Die Bewerbung kann für einen oder mehrere Leistungsbereiche beider Rubriken oder innerhalb der einzelnen Rubriken erfolgen. Dabei ist es möglich, dass ein Bewerber auch Teilleistungen aus einem Leistungsbereich, z.B. nur Entsorgung, anbietet.

Leistungsbereiche (LB) der Rubriken Abfall und Boden

Abfall:

A: „Behandlung / Entsorgung von Abfällen“,

B: „Abfalltransporte mit/ohne: Behältergestellung, Lade- /Umschlageinheit bis Aufhalden“

Boden*

C: „Aufbereitung von Böden“

D: „Bodentransporte mit/ohne: Behältergestellung, Lade- /Umschlageinheit bis Aufhalden“

* Boden = Nichtabfall (kein Abfallschlüssel); Böden mit Abfallschlüssel fallen unter die Rubrik Abfall

Im Bedarfsfall kann, je nach Aufgabenspektrum, die Auswahl aus dem Bewerberpool auch aus mehreren Leistungsbereichen unterschiedlicher Rubriken zusammen erfolgen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind insbesondere Angaben zum Umsatz, Versicherungsnachweise und der Unternehmensstruktur, wirtschaftliche Verknüpfungen und Personalstärke erforderlich.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Zum Nachweis der technischen und betrieblichen Leistungsfähigkeit werden insbesondere Angaben erhoben, aus denen die Zuverlässigkeit sowie die rechtssichere und versierte Ausführung von Tätigkeiten im Umgang mit Abfällen abgeleitet werden können. Dies erfolgt durch Angaben zur Zertifizierung und zu bestehenden Genehmigungen, durch Referenzen und durch Daten zur Anlagen- und Gerätetechnik (Gerätepark).

Mindestanforderung:

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der Gleichwertigkeit

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Genehmigte Tätigkeiten / Zertifizierungen

Mindestanforderung Rubrik Abfall:

Leistungsbereich A

- Nachweis der Betriebsgenehmigung (Zertifikat gem. § 56 KrWG oder Genehmigungsauszug) für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten

Leistungsbereich B

- Nachweis der Betriebsgenehmigung (Efb-Zertifikat gem. § 56 KrWG oder Genehmigungsauszug) für Transporte von Abfällen (z. B. gefährliche Abfälle bzw. alle Abfälle)

- Anzeige gem. § 53 KrWG bzw. Erlaubnis gem. § 54 KrWG

- Transportgenehmigung gem. § 3 GüKG

Mindestanforderung Rubrik Boden:

Leistungsbereich C

- Nachweis der Betriebsgenehmigung (Auszug)

Leistungsbereich D

- Transportgenehmigung gem. § 3 GüKG

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

- Angaben zur technischen Ausstattung

- Sonstige Nachweise in Abhängigkeit vom Abfallschlüssel

- Jeweils bis zu 2 Referenzen der vergangenen 3 Jahre

Referenzen, die sich auf Maßnahmen mit einem Fertigstellungdatum beziehen, das länger als 3 Jahre zurückliegt, werden nicht berücksichtigt. Der Auftrags-/ Bearbeitungsbeginn noch laufen-der Maßnahmen muss mindestens 6 Monate zurückliegen.

Zu jedem Referenzprojekt ist ein beteiligter Ansprechpartner AG- und AN-seits anzugeben, der zum heutigen Zeitpunkt noch im Unternehmen tätig ist. Zusätzlich sind das Referenzschreiben und eine Beschreibung der (Gesamt)maßnahme mit detaillierter Beschreibung der eigenen Leistungen (unter Angabe von Art und Menge der Abfälle/Böden und finanziellem Volumen) an dieser Maßnahme erforderlich.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung der Mindestanforderungen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Qualifizierungssystem ist auf Dauerhaftigkeit angelegt, die Gültigkeit ist unbefristet. Es wächst mit den Anforderungen der HPA und ihrer Tochterunternehmen und ist flexibel für Änderungen, beispielsweise der Abfallgesetzgebung.

Beginn des Qualifizierungssystems Abfall und Boden ist der 01.09.2022.

Die Bewerbung kann für alle Leistungsbereiche gemeinsam oder auch für jeden Leistungsbereich einzeln erfolgen. Bei Vergaben für größere Projekte kann je nach Aufgabenspektrum die Auswahl aus dem Bewerberpool auch aus mehreren Leistungsbereichen zusammen erfolgen.

Die Bewerbungen für das QS Abfall und Boden müssen über das Lieferantenmanagement der HPA–LIMA- digital eingereicht werden. Der LIMA-Login erfolgt kostenfrei über folgenden Link: https://hamburg-port-authority.synertrade.com. Es erfolgt automatisch der Versand von Login-Daten und Passwort.

Bei Bewerbergemeinschaften sind die Qualifizierungsunterlagen sowie die Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erfassen, einzutragen und hochzuladen.

Sieht der Bewerber für die Qualifizierung den Einbezug von Nachunternehmern (NU) vor, so sind die entsprechenden Eignungsnachweise für die wirtschaftliche und finanzielle, sowie technische Leistungsfähigkeit des NU ebenfalls einzeln zu erfassen, einzutragen und hochzuladen.

Mit der Einreichung seiner Bewerbung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem über das LIMA der HPA erkennt der Bewerber ausdrücklich die Qualifizierungsanforderungen und die Bewerbungsbedingungen an. Er bestätigt zudem die Richtigkeit der im LIMA gemachten Angaben und der als Anlagen beigefügten Unterlagen sowie seiner darin enthaltenen Eintragungen und Angaben.

Bei einem konkreten Bedarf erfolgt ein Abruf aus dem Bewerberpool des Qualifizierungssystems, ein konkretes Vergabeverfahren wird gestartet. Die Auswahl der Bewerber erfolgt kriteriengenau aus dem Bewerberpool, dabei wird die Bewertung der Bewerber im Lieferantenmanagement der HPA (LIMA) mitberücksichtigt.

Für eine Auswahl aus dem Bewerberpool für ein Vergabeverfahren gilt folgend beschriebener Ablauf:

• Der Mittelwert des Netto-Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Jahre muss mindestens doppelt so hoch sein, wie das in Aussicht gestellte Auftragsvolumen.

• Die Auswahl erfolgt projektbezogen aus den entsprechenden Leistungsklassen/Schwerpunktbereichen/Leistungsbereichen.

• Anschließend wird entsprechend den projektspezifischen Anforderungen aus den in den Leistungsklassen/Schwerpunktbereichen/Leistungsbereichen erfüllten Kriterien ausgewählt. Die Bewerber, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, werden aufgefordert ein Angebot abzugeben.

• Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des Auftraggebers. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bzw. Schwerpunktbereiche so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2022