Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45441
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU)
Los 2: nur LV 2- keine losweise Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU); Los 2: Bstg 3 und 4 und PU
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verkehrsstation Friedberg (Hessen)
Los 2: nur LV 2- keine losweise Vergabe
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
NT 21- Los 2: Erdungsanlagen Bahnsteig 3 und 4 ( -> NT 21- Los2)
MKA36: Diverse notwendige Ausführungen für die Herstellung der Erdungsanlagen bei den Arbeiten auf dem BStg 3 und 4.Die bezieht sich auf nicht berücksichtige notwendige Erdungsleitung im HLV. Die Notwendigkeit wurde während Ausführung der Bahnsteigerneuerung festgestellt bzw. von den Fachbereichen angeordnet. Z.B Rückbau Kabelschächte und - Kanäle sowie Erstellung Zusätzlicher: auf Anordnung gem. nachträglicher Forderungen/Absprachen mit LST und KT Fachlinien;- Gleissicherung mit TBW: aufgrund statischer Berechnung haben sich die Fundamente des Daches vergrößert, damit auch die dafür notwendige Baugrube. Da sich die Baugrube nunmehr im Lastausbreitungswinkel des Gleises befand, musste die Baugrube zum Gl hin mit einer Trägerbohlwand gesichert werden, dem entsprechend geerdet.- Zusätzliche Erdungen: wurde aufgrund Weisung Abnahmeprüfer 50Hz ausgeführt.- bei der Planung des Leuchtenmastes (6 m) wurde die Abspannung der OL (M 37b) nicht berücksichtigt und der Leuchtenmast musste gegen einen kürzeren (5 m) Mast getauscht werden. Dem Grunde nach ist die MKA berechtigt.