Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45441
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU); Los 1: Bstg 1 und 2 und PU,
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verkehrsstation Friedberg (Hessen)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
NT37: Ersatz fehlender und bestehender Holzzaunelemente am Bstg 1 ( -> NT37)
Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung: Der marode Holzzaun ab dem EG bis zum Bahnsteigende soll zurück gebaut und durch einen verzinkten Doppelstabgitterzaun ersetzt werden. Es wurde während der Ausführung festgestellt, dass Teile des Zaunes bereits eingebrochen und andere Teile so marode sind, dass Sie ihren Zweck als definierte Grenze zwischen Bahnsteigfläche und den Parkplatz nicht mehr erfüllen. Die vorhandenen Teile des Mauerwerks müssen auch instandgesetzt werden. Teile der Mauerpfosten waren abgebrochen und stellten für die Reisenden eine Verletzungsgefahr dar. Die Entscheidung der Notwendigkeit für die Sanierung ist seitens BM und der PL getroffen worden. Wechsel des Auftragnehmers für die Tätigkeiten produziert gegenseitige Behinderungen und hierdurch entstehen Bauablaufstörungen, die zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.